Keine Grunderwerbsteuer beim Immobilienerwerb von den nächsten Verwandten

Wie die ING-DiBa berichtet, zahlen die nächsten Verwandten beim Kauf einer Immobilie der Grunderwerbsteuer. Die befreiende Regelung gilt für alle Personen, die mit dem Verkäufer in direkter Linie verwandt sind. Wenn beispielsweise der Vater eine Eigentumswohnung an den Sohn verkauft oder umgekehrt braucht keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Aber auch in anderen Fällen müsse keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden, erklären die Bankexperten. Steuerfrei bleibt demnach auch der Immobilienerwerb durch Ehegatten von Personen, die mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt sind (zum Beispiel sogenannte Schwiegerkinder). Bei einer Schenkung unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes muss ebenfalls keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

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