Was ist ein partiarisches Darlehen?

Was ist ein partiarisches Darlehen?

Ein partiarisches Darlehen ist eine spezielle Form des Darlehens, nämlich ein Gesellschafts- bzw. Beteiligungsdarlehen. Eine Personalgesellschaft kann ein solches Darlehen durch seine Gesellschafter, also Teilhaber an der Gesellschaft, erhalten. Es handelt sich hierbei um zusätzliches Kapital für das Unternehmen, das jedoch keine Verschiebungen auslöst, weder bei Kapitalzufluss noch bei dessen Abfluss. Die Gesellschafter am Unternehmen können eine Verzinsung für das Darlehen beantragen, welches sich im Regelfall am Erfolg der Gesellschaft orientiert. Unter Umständen kann es weit über dem Zinssatz alternativer Kapitalanlagen liegen. Bei Unternehmen mit festen Eigenkapitalien, die den Beteiligten einer Gesellschaft (oder einen Teil der Gesellschaft) ein Entnahmerecht verwehren, bietet sich solch ein partiarisches Darlehen an.

Dies können unter anderem Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften sein. Die Zahlungen des Unternehmens, die sich aus den Zinsen für das Darlehen ergeben, sind kapitalsteuerpflichtig und müssen in jedem Fall angegeben werden. Sollte ein solches Darlehen gewährt werden, so gibt es für die nicht voll haftenden Gesellschafter keine Erweiterung der Haftung. Von der stillen Beteiligung unterscheidet sich das partiarische Darlehen hauptsächlich durch das Fehlen einer Einflussnahme auf die Geschäfte der Gesellschaft. Folglich ist auch eine Beteiligung des Teilhabers am Verlust des Unternehmens ausgeschlossen.

Für ein solches Darlehen gibt es für die Unternehmen keine steuerlichen Vorteile, doch sind diese im Einzelfall dennoch zu prüfen. Die deutsche Rechtssprechung wartet umfangreichen Regelungen und Kontrollen auf. Der Fiskus geht zunächst davon aus, dass das partiarische Darlehen bei Personalgesellschaften als Eigenkapitalanteile gelten. Ein partiarisches Darlehen ist ein recht einfaches Anlagemodell, da es sich sehr schnell und kostengünstig, sowohl für den Gesellschafter, als auch das betreffende Unternehmen, aufzusetzen ist. Es kann sich gut an die Bedürfnisse der Personalgesellschaft anpassen und eignet sich daher gut als Bridge-Finanzierung. Eine Bridgefinanzierung ist eine Zwischenfinanzierung oder eine sogenannte "Überbrückung" für Unternehmen, die an die Börse gehen möchten.

Wenn ihnen dafür aber noch einige Geldmittel für die Vorlaufskosten (die Erstellung des Prospektes und die Einwerbung des Geldes durch das Unternehmen selbst) fehlen, so können sie es über das partiarische Darlehen überbrücken. Eine optimale Nutzung des partiarischen Darlehens lässt sich aber nur dann erreichen, wenn sich Spezialisten, seitens der Gesellschafter und seitens der Gesellschaft, mit der Aufsetzung des Darlehensvertrags befassen. Denn trotz der Einfachheit und der geringen Höhe der Kosten, ist der deutsche Kapitalmarkt für Laien schwieriges Terrain.

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