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Neugründung der TARMED Suisse AG kann Kosten für die Prämienzahler generieren

Ziel der neuen Organisation TARMED Suisse AG sei es, das umfangreiche ambulante Arzttarifwerk TARMED zu revidieren. Mit der bestehenden Organisation TARMED Suisse, ist die Bewirtschaftung und Weiterentwicklung des Arzttarifs TARMED aber bereits gewährleistet. Würde man den heute schon bekannten Forderungen betreffend die Gesamtrevision TARMED nachkommen, wären Kostensteigerungen von bis zu 1.5 Mia CHF zu erwarten.
Das würde eine zusätzliche Steigerung der Prämien um bis zu fünf Prozent bedeuten. santésuisse, welche 60% der Prämienzahler vertritt, lehnt diese unnötigen Kostensteigerungen entschieden ab, dies auch weil das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für eine Revision des TARMED eine Kostenneutralität verlangt.

 

Seit dem 1. Januar 2004 werden ambulante ärztliche Leistungen in der Arztpraxis und im Spital im Rahmen des Tarifwerkes TARMED abgerechnet. Die Bewirtschaftung des TARMED wurde 2002 in einem von den Tarifpartnern H+ und FMH (Leistungserbringer), beziehungsweise santésuisse und MTK (Kostenträger) abgeschlossenen Vertrag der einfachen Gesellschaft TARMED Suisse übertragen. In einer gemeinsamen Vereinbarung vom Juli 2013 einigten sich die Tarifpartner auf die Überführung von TARMED Suisse in eine Aktiengesellschaft, nämlich die TARMED Suisse AG.

 

In der bereits bestehenden Organisation Tarmed Suisse sorgt das Vetorecht der Versicherer dafür, dass keine unberechtigten Kosten zulasten der Prämienzahler entstehen.

 

In den nachfolgenden Verhandlungen konnten Differenzen hinsichtlich der Zusammensetzung des Aktionariats und der geforderten Stimmrechte der Tarifpartner nicht ausgeräumt werden. Obwohl santésuisse 60 Prozent der ambulanten TARMED-Kosten trägt, wäre eine diesem Gewicht entsprechende Mitsprache nicht gewährleistet gewesen. Nach wie vor ist deshalb die einfache Gesellschaft TARMED Suisse die rechtlich gültige und aktive Organisation, welche die Tarifstruktur TARMED pflegt und weiter entwickelt. Das Organ ist paritätisch zusammengesetzt aus je zwei Vertretern H+, FMH, MTK sowie santésuisse.

 

Haushälterischen Umgang mit Prämiengeldern sicherstellen

Mit der jetzt erfolgten einseitigen Gründung einer Aktiengesellschaft ohne santésuisse werden die gesetzlichen Grundsätze und diejenigen der Vereinbarung von Juli 2013 nicht eingehalten. Die TARMED Suisse AG kann ohne den Einbezug von santésuisse die sachgerechte und wirtschaftliche Pflege und Weiterentwicklung des TARMED nicht sicherstellen. Ausserdem ist es für die Gesamtrevision notwendig, dass die Tarifierungsgrundlagen offengelegt und eine verbindliche Kostensteuerung vorgesehen werden. Ohne diese Massnahmen ist der haushälterische Umgang mit Prämiengeldern gefährdet.

santésuisse Die Schweizer Krankenversicherer

16.03.2015 - dzu

 
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