Im Suff in Genitalien getreten

Erstellt am 08. April 2015 | 05:40
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Richter Gericht
Foto: NOEN, Erwin Wodicka
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Zweimal widersetzte sich 35-Jährige der Festnahme, auf Polizisten ist sie nicht gut zu sprechen. "Gegen Frauen, da sind sie stark", sagt sie. Richter verhängt acht Monate bedingt.

„Es tut mir leid, dass ich so blöd gesoffen hab’“, sagt die 35-Jährige. Mit Ordnungshütern rangelte sie, verpasste einem einen Tritt in die Genitalien und wollte zubeißen.

Zu tief ins Glas blickte die Angeklagte aus dem Bezirk Tulln beim Feuerwehrfest im Sommer 2014. Knapp drei Promille hatte sie im Blut. „Sie ist von der Bank gefallen und war bewusstlos. Wir wollten helfen und sie randalierte als sie im Rettungswagen zu sich gekommen war. Einen Kopfstoß wollte sie mir verpassen“, so ein Polizist im Prozess am Landesgericht.

„Sie war renitent,“, berichtet ein Sanitäter. Und eine Notärztin erzählt: „Hochrot war sie, als sie ins Spital kam, kurz vorm Explodieren, echauffiert, sitzend auf lädierter Trage, die hatte schon alle Federn gelassen.“

Wenig später auch im Spital randaliert 

Rund zwei Wochen später rückte wegen ihr wieder die Exekutive aus. Nach einem handfesten Streit wollte die 35-Jährige sich im Landesklinikum Tulln wegen einer Verletzung untersuchen lassen.

„Weil sie ihr Auto quer über den Rettungsparkplatz geparkt hatte, sie betrunken war und geschrien hat, habe ich die Polizei gerufen“, sagt eine Mitarbeiterin des Spitals. Mit Alkotest war die Angeklagte nicht einverstanden, sie forderte Dienstnummern und Namen der Beamten.

Tritte und Kratzer setzte es dann für Ordnungshüter. „Ein Polizist hat mich angefasst, das mag ich überhaupt nicht. Sie haben mir sehr unsanft den Autoschlüssel abgenommen. Gegen Frauen, da sind sie stark“, entrüstet sich die 35-Jährige vor Richter Slawomir Wiaderek.

Der Richter wettert: „Sie wurden angehalten, wollten davonlaufen. Nicht Sie haben zu bestimmen, wann Sie die Schlüssel abgeben müssen. Polizisten haben die Pflicht, einzuschreiten. Zum Schutz der Öffentlichkeit, weil Sie nicht alleine unterwegs sind im Straßenverkehr! “

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, teils begangen im Zustand der vollen Berauschung, und fahrlässiger Körperverletzung setzt es acht Monate bedingt. Weil ein Polizist im Krankenstand war, muss die 35-Jährige 820 Euro Entgeltfortzahlung und 300 Euro Schmerzensgeld berappen. Nicht rechtskräftig.