Vorarlbergs Familienparadies

Am Wochenende
4er-Sesselbahn Gapfohl

Sommer-Rodelbahn
0 m

Zahlreiche Attraktionen
für junge Gäste

SPASS UND ACTION IN LATERNS

Das vielseitige Angebot an Attraktionen macht Laterns zu einer der beliebtesten Sommerdestinationen Vorarlbergs.

Das Freizeit- und Wanderangebot reicht von zahlreichen, gut beschilderten Wanderwegen über die beliebte 4er-Sesselbahn Gapfohl, die einzige klassische Sommerrodelbahn Vorarlbergs, einen Spielplatz an der Talstation, einen Abenteuerspielplatz für die Kleinen und verschiedensten Bike-Routen bis hin zu einladenden Gastronomiebetrieben mit köstlichem Essen und herrlichen Sonnenterrassen.

Wetter
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4° C

Aktuelles

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Veranstaltungen

Sommerfolder 2023

Sicher am Berg

Sorgenfreie Erholung in Laterns

Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat oberste Priorität

Große Veränderungen haben die letzten Monate geprägt – COVID-19 beeinflusst weltweit unser Leben. Sicherheit und die persönliche Gesundheit jedes einzelnen Menschen stehen noch stärker als bisher als höchstes Gut im Zentrum – auch im Denken und Handeln unseres Unternehmens. Wir bauen auf die Verordnungen der österreichischen Bundesregierung, die eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz aller Gäste und Mitarbeiter vorsehen.

3G Regel

Für die Beförderung mit Seilbahnen müssen Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren über einen gültigen 3 G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) verfügen und diesen vorweisen. Überprüfung erfolgt bei den Kassen. Skipässe/Fahrscheine werden nur für die Dauer der Gültigkeit des 3 G-Nachweises aktiviert.

Für Personen im schulpflichtigen Alter ist der vollständig ausgefüllte „Ninja-Pass“ bzw. „Holiday-Ninja-Pass“ dem 3 G-Nachweis gleichgestellt; dies gilt, sofern die vorgeschriebenen Tests und Testintervalle (mind. 3 Tests an 5 aufeinander folgenden Tagen, davon mind. 2 PCR-Tests) lückenlos eingehalten werden und durchgehend ein negatives Testergebnis ergeben, auch am 6. und 7. Tag nach der ersten Testung. Der Pass und die darin angeführten Testergebnisse müssen mitgeführt werden und beim Skipasskauf vorgelegt werden.

Nähere Informationen unter www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus.html und www.sichere-gastfreundschaft.at/holiday-ninja-pass

FFP2 Masken

Es wird empfohlen in geschlossenen Räumen (Stationsgebäude, Toiletten usw.) eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Bitte halten Sie Abstand zu fremden Personen

Allgemeine Hygieneregeln

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln, waschen Sie regelmäßig die Hände und desinfizieren Sie sie. Bei den Tal- und Bergstationen sowie bei den Kassen stehen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.

Weitere Infos zu COVID-19​

Sicher am Berg.
Achtung! Der Zutritt ist nur mit gültigem 2G-Nachweis möglich.
Folgende Nachweise gelten als 2G-Nachweis gemäß §1 Abs. 2 der 5. COVID-19-MV:
Geimpft

Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff (EMA) gegen COVID-19 erfolgte

  1. Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,
  2. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (Johnson & Johnson), wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
  3. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder
  4. Weitere Impfung (Drittimpfung bzw. Zweitimpfung bei Johnson & Johnson) wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der Punkte a) oder c) mindestens 120 Tage oder des Punktes b) mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen
Genesen
  1. Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
  2. Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorhergesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde
Getestet
  1. Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (PCR) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
  2. Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf (ab Stufe 3 – Belegung von 400 Intensivbetten – nicht mehr gültig!)
  3. Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2 Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf (ab Stufe 2 – Belegung von 300 Intensivbetten – nicht mehr gültig!)
Sicher am Berg.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus:
Wichtig:

In geschlossenen Räumen von Seilbahnstationen (z.B.: Toiletten) ist eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maske ist vom Gast selbst mitzubringen.

Liebe Gäste, liebe Einheimische,

die österreichische Bundesregierung hat einen generellen Lockdown ab Montag, 22. November 2021 für 20 Tage beschlossen. Freizeiteinrichtungen bleiben in dieser Zeit geschlossen.

Über weitere Maßnahmen, Regeln sowie den Saisonstart in Laterns informieren wir Sie zeitnah, sobald uns alle Informationen vorliegen.

Ihr Team der Seilbahnen Laterns GesmbH

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