ich habe mich irgendwie "verlaufen" wahrscheinlich ist es ganz klar, aber ich sehe grad den Wald vor lauter Bäumen nicht....
Eingetragene Eigentümer A+B zu je 1/2.
B ist verstorben, Erben unbekannt.
Ich habe eine Zwangsverwaltung über den 1/2 Anteil des A angeordnet, es gehen Mietzahlungen ein.
Wie muss der Zwangsverwalter nun vorgehen?
Muss der Zwangsverwalter nun die Mieten/Ausgaben hälftig teilen und für den nichtbeschlagnahmten 1/2 Anteil ggfls. hinterlegen?
Oder gibt es hier evtl. ein Problem wegen der idellen 1/2 Anteile ?
leider kann ich hierzu nichts finden oder ich suche an den falschen Stellen
Danke für jeden "erhellenden" Denkanstoss!