kommt gut an

Barrierefreiheit

Unterwegs mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen

Mobilität ist ein natürliches Bedürfnis des Menschen. Wie schnell man in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, hat jeder schon einmal erfahren: Schwere Einkäufe, ein Kinderwagen oder ein gebrochenes Bein machen Wege beschwerlich und eine Sehbehinderung oder auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein, schränkt die Beweglichkeit in hohem Maße ein.

Barrierefrei ausgebaute Haltestellen zusammen mit Fahrzeugen ohne Stufen und einer ausreichenden Türbreite sind die erforderlichen Bedingungen, um mit einem Rollstuhl oder einem Kinderwagen problemlos Bus fahren zu können. Da diese Voraussetzungen in unserem Bediengebiet noch nicht vollständig gegeben sind, beraten wir Sie gern zu Ihren Fahrtwünschen und bemühen uns, Ihnen die bestmögliche Barrierefreiheit zu bieten. Wenn Sie uns mitteilen wo Sie zu- oder aussteigen möchten, prüfen wir, ob die gewünschte Haltestelle entsprechend ausgebaut ist.

Wenn Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie eine Fahrt unternehmen möchten, freuen wir uns über Ihre vorzeitige Anmeldung. Damit wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf für Ihre Fahrtwünsche mit Rollstuhl (besonders auch mit einem Elektrorollstuhl) zusichern können, bitten wir Sie, mindestens einen Tag vor Ihrem Fahrtwunsch telefonisch Kontakt zu uns aufzunehmen, damit wir die erforderlichen Vorkehrungen treffen können. Rufen Sie uns einfach von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 8 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 15.30 Uhr an, wir beraten Sie gern.

Wenn Sie einen spontanen Fahrtwunsch haben, geben Sie uns bitte die Möglichkeit die Verfügbarkeit eines geeigneten Fahrzeuges für Sie zu prüfen. Wenden Sie sich dazu einfach an unsere Zentrale, die kurzfristig in Erfahrung bringt, was wir Ihnen anbieten können.

Wenn Sie Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen, sind sicher Fahrgäste und/oder unser Fahrpersonal gern bereit, Ihnen zu helfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung auf Hilfestellungen gibt. Zögern Sie bitte auch nicht, andere Fahrgäste oder den Fahrer anzusprechen, wenn die gesondert ausgewiesenen Sitzplätze für Schwerbehinderte oder die Mehrzweckbereiche im Fahrzeug belegt sind. Denn eines ist sicher: Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben ein Vorrecht auf den Stellplatz im Mehrzweckbereich.

Wenn Sie mit einem Rollator unterwegs sind, ist es gut zu wissen, dass dieser im Fahrzeug zusammengeklappt oder zumindest im Mehrzweckbereich gesichert abgestellt sein muss, die Bremse muss dabei angezogen sein. Zu Ihrer Sicherheit darf der Rollator im Bus nicht als Sitzplatz genutzt werden, das ist besonders beim Anfahren und Bremsen gefährlich.

Anmeldung und Beratung unter:

05141 48708-0