TOTES MEERSCHWEINCHEN
: Kein Schadenersatz nach Kastration

HANNOVER | Mit seiner Klage auf Schadenersatz wegen der misslungenen Kastration zweier Meerschweinchen, nach der eines starb, ist ein Ehepaar vor dem Amtsgericht Hannover gescheitert. Die Tierhalter hätten ihrer Tierärztin keinen Behandlungsfehler nachweisen können, so die Richterin gestern. Sie verurteilte die Veterinärin lediglich dazu, die Kosten für einen beschädigten Transportkorb zu erstatten. Die Kläger hatten knapp 880 Euro Schadenersatz gefordert, unter anderem für nutzlose Behandlungskosten, einen Urlaubstag und die Beschaffung eines neuen Partnertiers. (dpa)