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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-München
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kalkulation und Überwachung der Kosten
Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Projektaufsicht und Dokumentation
Planentwürfe (Systeme und Integration)
Dokument Nr...: 99909-2015 (ID: 2015032109351941305)
Veröffentlicht: 21.03.2015
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  DE-München: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2015/S 57/2015 99909
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Deutsches Museum, vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang
   Heckl
   Museumsinsel 1
   Kontaktstelle(n): Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich
   Ausstellungsgestaltung
   Zu Händen von: Herrn La (Zimmernr. 1009)
   80538 München
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [6]vergabe-ag@deutsches-museum.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [7]http://www.deutsches-museum.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Freizeit, Kultur und Religion
   Bildung
   Sonstige: Naturwissenschaftlich-Technisches Museum
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Deutsches Museum München  Ausstellungsgestaltung Dauerausstellungen
   Optik und Atomphysik.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
   Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und
   Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische
   Beratung, technische Versuche und Analysen
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   München.
   NUTS-Code DE212
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Dauerausstellungen Optik" und "Atomphysik
   .
   Das 1903 gegründete Deutsche Museum ist mit ca. 73.000 qm
   Ausstellungsfläche das größte naturwissenschaftlich-technische Museum
   der Welt. Mit jährlich rund 1,3 Millionen nationalen und
   internationalen Besucher/innen ist es das meistbesuchte Museum
   Deutschlands. Als wissenschaftliche Institution gesamtstaatlicher
   Bedeutung beherbergt es eine Sammlung von über 107.000 Objekten in über
   50 Fachgebieten.
   Die Dauerausstellungen präsentieren ein breites thematisches Spektrum
   in Geschichte, Gegenwart und Zukunft. In seinen Sonderausstellungen
   beschäftigt sich das Deutsche Museum mit aktuellen Themen an der
   Schnittstelle von Naturwissenschaft, Technik und Gesellschaft und
   bietet ein Forum zur Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen und
   ihren Folgen, Potenzialen und Risiken.
   .
   Im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsprogramms
   für das Deutsche Museum für den Zeitraum 2012 bis 2025 (Masterplan)
   wird das Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums während des
   laufenden Museumsbetriebs in mehreren Realisierungsabschnitten
   ertüchtigt und saniert. Die Ausstellungen werden neu gestaltet.
   .
   Zwei der in diesem Rahmen neu zu gestaltenden Dauerausstellungen sind
   die Atomphysik und Optik im 1. OG, Südtrakt des
   Ausstellungsgebäudes des Deutschen Museums (Brandabschnitt E,
   Realisierungsabschnitt 1.II). Beiden Ausstellungen liegt ein neues, im
   Vergleich zu den Vorgängerausstellungen geändertes, inhaltliches
   Konzept zugrunde.
   .
   Die Ausstellungen werden sich zukünftig unmittelbar gegenüber liegen,
   eine Durchgangszone liegt dazwischen. Beide Ausstellungen sind
   inhaltlich unabhängig. Die Zusammengehörigkeit als Teilgebiete der
   Physik soll sich im Gestaltungskonzept widerspiegeln.
   .
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   1.a) Vorprojekt Mikroskopisches Theater 
   - Interimsverortung eines Vorführbereichs mit Elektronenmikroskop im
   Zentrum Neue Technologien (ZNT) und Weiterverwendung in der späteren
   neuen Daueraustellung Optik
   .
   Voraussichtliche Produktionskosten (KGR. 300, 400 und 600): 40.000,-
   Euro, einschl. MwSt.
   .
   Vorraussichtliche Planungs- und Auführungszeit:
   - Planungsbeginn: August 2015
   - Abschluss Vorentwurfs- und Entwurfsplanung: ca. 1,5 Monate nach
   Beauftragung
   - Abschluß Ausführungsplanung: 09.10.2015
   - Abschluss Ausschreibung und Vergabe: 01.12.2015
   - Fertigstellung: 18.2.2016
   .
   Größe der Ausstellungsfläche:
   - ca. 45qm
   .
   Bilder aus der Mikroskopie sind für Besucher jeden Alters gleichermaßen
   faszinierend und ermöglichen einen Einblick in die unbekannte Welt des
   Mikrokosmos.
   Ohne besondere Vorkenntnisse mitbringen zu müssen können interessierte
   Besucherinnen und Besucher in der Vorführung (im Vorführbereich) des
   Elektronenmikroskops der derzeitig bestehenden Dauerausstellung Optik
   im Deutschen Museum, biologische, chemische und mineralogische
   Zusammenhänge selbst aus der Perspektive des Forschers betrachten.
   .
   Nach aktuellen Planungsstand zu den Sanierungsarbeiten im Deutschen
   Museum schließt der Bereich Mikroskopie der derzeitigen
   Dauerausstellung Optik im Realisierungsabschnitt RA 1.II bereits im
   Zuge der geplanten Beräumungsmaßnahmen für die Projekte des ersten
   Realisierungsabschnittes RA 1.1. im Oktober 2015.
   Damit entfällt die Möglichkeit der derzeit zwei Mal am Tag
   stattfindenden Roten-Punkt-Führungen der Optik und
   Elektronenmikroskopie.
   Da es sich bei den Führungen um eine der beliebtesten und
   meistgebuchten Führungen im Deutschen Museum handelt, ist geplant das
   Elektronenmikroskop in einem Teilbereich des Zentrum Neue
   Technologien (ZNT) am Standort der jetzigen Sonderausstellung Chemie
   im Bereich der Empore neu gestaltet wiederaufzubauen.
   Der Aufbau der Interimsverortung des Mikroskopischen Theaters im
   Zentrum Neue Technologien (ZNT) soll bis zum Einsatz in der späteren,
   ebenfalls neu zu gestaltenden Dauerausstellung Optik im Herbst 2019
   (siehe folgend 1.b Daueraustellung OPTIK) stehen.
   Hierzu ist die Planung mit der Integration der dafür notwendigen
   technischen Ausrüstung und Bau eines neuen Vorführungsbereiches
   notwendig, welches die Gegebenheiten sowohl an der Stelle der
   Interimsverortung im Zentrum Neue Technologien, als auch bei der
   späteren Dauerausstellung Optik im 1.OG berücksichtigt.
   Die Bestandteile bzw. Elemente des Interims-Aufbaus sollen so
   konzipiert und gebaut werden, das diese später in einem möglichst
   großen Umfang in der Dauerausstellung wiederverwendet werden können.
   .
   Das Konzept dieses dezidierten Vorführbereichs ist derzeitig, und wird
   es zukünftig auch, nur durch eine personelle Vermittlung möglich. Die
   bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreiche Rote-Punkt-Führung zur
   Elektronenmikroskopie soll bei der Interimsverortung sowie späteren
   Aufbau in der Daueraustellung Optik zu einem mikroskopischen Theater
   erweitert werden: durch die Kombination unterschiedlicher
   Mikroskopie-Techniken können wissenschaftliche Zusammenhänge auf
   unterschiedlichen Größenskalen beobachtet und erläutert werden.
   Hierzu werden neben der Elektronen- und Lichtmikroskopie gegebenenfalls
   weitere Experimentiervorrichtungen aus dem Bereich der
   Super-Resolution-Mikroskopie oder der Fluoreszenzmikroskopie
   hinzugefügt.
   .
   Die Besucherinnen und Besucher sollen die Vorführung in einem speziell
   dafür vorgesehenen Publikumsbereich verfolgen können, der eine
   Kombination aus mobilen und fest installierten Sitz-/Lehnmöglichkeiten
   bis zu einer Gruppe von 50 Personen bieten soll.
   .
   Größe: ca. 45 qm Grundfläche (inkl. Publikumsbereich)
   .
   Bestandteile des Mikroskopischen Theaters:
   1. Arbeits- und Vorführbereich,
   2. Vorbereitungsbereich
   3. Publikumsbereich (mit Absperrung zum Arbeits- und Vorführbereich)
   .
   Zu den genannten Bereichen bzw. Bestandteilen des Mikroskopischen
   Theaters sollen für den technischen Betrieb ein Schrank für Gasflaschen
   und einen Druckbehälter sowie Stauflächen z.B. für Proben- und
   Präperationsbedarf und Literatur eingeplant werden. Die Integration der
   bauseitig vom Deutschen Museum hierzu geplanten und zu beschaffenden
   Medientechnik (u.a. Großbildschirme inkl. Halterungen, Audioanlage für
   die Sprachübermittlung bei den Vorführungen) in das Ausstellungskonzept
   sowie der Planung dieses Ausstellungsbereichs, ist mitunter eine vom
   Ausstellungsplaner zum benannten Vorprojekt zu erbringende Leistung.
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   1. b) Dauerausstellung OPTIK
   .
   Voraussichtliche Produktionskosten (KGR. 300, 400 und 600): 386.000,-
   Euro, einschl. MwSt.
   .
   Voraussichtliche Planungs- und Auführungszeit:
   - Planungsbeginn: August 2015,
   - Abschluss Vorentwurfsplanung: Dezember 2015,
   - Abschluss Entwurfsplanung: Juni 2016,
   - Abschluss Ausführungsplanung: Oktober 2017,
   - Abschluss Ausschreibung und Vergabe: August 2018,
   - Ende Ausführung: 04.03.2019.
   .
   Größe der Ausstellung:
   - ca. 290 qm
   .
   Die Physik und ihrer Unterthemen stellen seit der Gründung des
   Deutschen Museums einen Kernbereich der Ausstellungen und Sammlungen in
   den Naturwissenschaften. Ein integraler Bestandteil der Physikabteilung
   ist die Ausstellung zur Optik und ihrer Phänomene, die wie die Akustik
   durch physikalische Vorgänge unmittelbar die Sinneswahrnehmung des
   Menschen anspricht und dadurch für Besucherinnen und Besucher des
   Museums besonders attraktiv ist. Wie auch andere Bereiche der
   Physikausstellungen zeichnet sich die Optik durch eine hohe Dichte
   interaktiver Experimente, durch ein besonderes Konzept zur personellen
   Vermittlung von Wissenschaft sowie durch eine einzigartige
   Instrumenten-Sammlung aus.
   .
   Ziel der Neugestaltung der Optik ist es, i) eine attraktive
   Grundlagenausstellung auf einer im Vergleich zur derzeitig im Deutschen
   Museum bestehenden Dauerausstellung Optik kleineren Grundfläche
   inhaltlich neu auszurichten und auch unter Berücksichtigung neuerer
   Entwicklungen in das Konzept der Abteilung Physik zu integrieren und
   ii) den Teilbereich als einen der zwei inhaltlichen wie räumlichen
   Hauptzugänge zur darauffolgend im Realisierungsabschnittes RA 2 neu
   gestalteten Dauerausstellung Physik zu erschließen.
   .
   Botschaft:
   Die allgemeine Botschaft der Abteilung Optik folgt der übergeordneten
   Botschaft der Abteilung Physik: Man erkennt die Dinge, indem man Sie
   macht. Um die Grundlagen der Physik kennenzulernen und zu verstehen
   muss man sich selbst von den Zusammenhängen überzeugen. Die
   Besucherinnen und Besucher der Ausstellung können aktiv, durch reale
   Experimente zur Beobachtung phänomenologischer Zusammenhänge, oder
   Gedankenexperimente und Analogien zur Erschließung theoretischer
   Konzepte, in die Welt der Physik eintauchen. Dieses Konzept findet
   seine Umsetzung in der Ausstellung durch eine besonders hohe Dichte an
   interaktiven Demonstrationen in der Ausstellung.
   .
   Grundaussagen zum Verständnis der Optik in der Ausstellung Physik
   - Die Optik ist ein Teilgebiet der Physik.
   - Die Optik ist die Wissenschaft vom Licht, seiner Entstehung und
   seiner Ausbreitung.
   - Die Wahrnehmung von Licht durch das Auge ist Gegenstand der
   Physiologie und Psychologie
   - Wichtige Teilgebiete der Optik sind die klassische Optik und die
   Quantenoptik.
   .
   Inhaltliche Gliederung:
   Der im Realisierungsabschnitt 1.II geplante Ausstellungteil Optik I
   behandelt die klassische Optik und gliedert sich die folgenden
   Vermittlungseinheiten:
   (die Titel fassen lediglich die Inhalte zusammen, und bilden keine
   späteren Bereichs- oder Gruppentitel ab):
   1. Kulturgeschichte der Optik
   2. Optische Phänomene
   3. Schatzkammer optischer Instrumente
   4. Mikroskopisches Theater
   .
   Räumlich sowie thematisch wird im darauffolgenden
   Realisierungsabschnitt RA 2 die Optik II als Teilbereich der neuen
   Dauerausstellung Physik an die Ausstellungsräume der Optik I
   (Realisierungsabschnitt RA 1) anschließen (zwei Ausgänge).
   Die zwei thematischen Übergänge aus dem Ausstellungsteil Optik I in
   die weiteren Teile der Abteilung Physik im RA 2 behandeln komplementäre
   Modelle zum Verständnis der Natur des Lichts:
   1. Licht als Welle, Übergang zum klassischen Elektromagnetismus
   2. Licht als Teilchen, Übergang zur Quantenoptik
   .
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   2. Dauerausstellung Atomphysik
   .
   Voraussichtliche Produktionskosten: 300.000 Euro, einschl. MwSt.
   .
   Voraussichtliche Planungs- und Auführungszeit:
   - Planungsbeginn: August 2015,
   - Abschluss Vorentwurfsplanung: Dezember 2015,
   - Abschluss Entwurfsplanung: Juni 2016,
   - Abschluss Ausführungsplanung: Oktober 2017,
   - Abschluss Ausschreibung und Vergabe: August 2018,
   - Ende Ausführung: 04.03.2019.
   .
   Größe der Ausstellung:
   - ca. 241 qm
   .
   Die Atomphysik beschäftigt sich mit dem Aufbau der Atome und deren
   Eigenschaften. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden in der Forschung
   im Bereich Atomphysik (sowie in der Quantenmechanik als theoretische
   Grundlage) wesentliche Erkenntnisse erzielt, die die Physik bis heute
   maßgeblich prägen und einen entscheidenden Einfluss auf die
   Entwicklungen in Naturwissenschaft und Technik ausüben.
   .
   Nicht immer wurden die gewonnen Erkenntnisse zum Wohle der Menschheit
   genutzt: Die Entdeckung der Kernspaltung 1938 brachte
   Massenvernichtungswaffen. Die friedliche Nutzung der Kernenergie - mit
   all ihren Chancen und Risiken - wird bis zum heutigen Tag kontrovers
   diskutiert.
   Die Pioniere der Quantenphysik konnten diese Entwicklung nicht
   vorhersehen. Für sie stand die Neugier auf die tieferen Zusammenhänge
   der Natur an erster Stelle. Diese Suche nach dem Bauplan der Welt in
   den kleinsten Bereichen führte die Physiker auf immer neue Fragen, die
   sie mit Hilfe immer raffinierterer Experimente und umfassenderer
   Theorien zu beantworten suchten.
   .
   Die Ausstellung wird sich bis auf einige Ausblicke in Anwendungsgebiete
   auf die Darstellung der Grundlagen der Atomphysik beschränken. Der
   Besucher soll über interaktive Experimente den Forschungsprozess
   spielerisch nachvollziehen und elementare Erkenntnisse gewinnen. Er
   soll sich aber auch an Originalexponaten die Wege und Irrwege der
   Forschung im Bereich Atomphysik im Lauf der Geschichte vergegenwärtigen
   können.
   .
   Zusammengefasst soll die Ausstellung Atomphysik:
   1. die Grundzüge der Theorie darstellen, verständlich machen (möglichst
   interaktiv über Demonstrationsexperimente und Simulationen) und
   elementare Fragen zum Themengebiet Atom- Kern- und Teilchenphysik
   beantworten
   2. anhand von Originalexponaten den Weg zeigen, wie Physiker zu den
   revolutionären Erkenntnissen in der Welt der kleinsten Teilchen
   gelangt sind (Praxis der Forschung in Gegenwart und Vergangenheit)
   3. mit einigen ausgewählten Beispielen die Bandbreite der
   Anwendungsmöglichkeiten von Erkenntnissen aus der Atom- und
   Teilchenphysik darstellen (Vernetzung der Forschung)
   4. Themen aufgreifen, die stark im gesellschaftlichen Diskurs präsent
   sind (Verantwortung der Wissenschaft)
   .
   Oder in Kurzform: Was wurde herausgefunden?  Wie wurde es
   herausgefunden?  Was kann man damit anfangen?  Welche Folgen hat das?
   .
   Zielgruppe:
   Elemente der Ausstellung sollten allgemeinverständlich sein und jeden
   ansprechen. Vertiefungsebenen richten sich an naturwissenschaftlich
   interessierte Besucher mit einschlägigen Grundkenntnissen. Das Deutsche
   Museum versteht sich auch als außerschulischer Lernort: In diesem Sinne
   sollen Schüler und Studenten die Ausstellung als Ergänzung zu Schule
   und Studium nutzen können.
   .
   Inhaltliche Gliederung:
   Die Einteilung der Ausstellung erfolgt nach thematischen
   Gesichtspunkten (nicht chronologisch). Die Ausstellung Atomphysik wird
   sich mit folgenden Themenbereichen befassen:
   1. Im Vorfeld der Atomphysik: Was ist Strahlung?
   2.Gibt es Atome wirklich?
   3. Wie ist ein Atom aufgebaut?
   4. Was ist Quantenphysik?
   5. Welchen Ursprung und Wirkung hat die Kernstrahlung?
   6. Welche Struktur hat der Atomkern?
   7. Was sind Elementarteilchen?
   .
   Die Entwurfsplanung der Ausstellungen Optik und Atomphysik
   beinhaltet die Entwicklung eines gestalterischen Konzeptes, welches auf
   der Grundlage des durch die Kuratoren erstellten Ausstellungskonzeptes
   und deren Objektrecherchen zu erstellen ist. Es wird eine verschränkte
   Entwicklung im Dialog vor Ort erwartet, da es Teil des
   Grundverständnisses des Kuratorenteams ist, dass Inhalte und
   gestalterische Umsetzung nicht getrennt aufzufassen sind, sondern sich
   gegenseitig durchdringen.
   Von daher wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem
   Ausstellungsteam sowieweiteren Fachbeteiligten vorausgesetzt.
   .
   Folgende Leistungen sind seitens des Auftragnehmers im Auftragsfall zu
   erbringen:
   Leistungen der Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI, Leistungen der
   Lichtgestaltung (szenografisch) inkl. szenisches Einleuchten,
   Leistungen der Grafik, Leistungen des Produktdesigns und der
   Integration von Demonstrationen und Medien, Leistungen der
   Vitrineneinrichtung.
   .
   Die detaillierte Aufgabenbeschreibung erhalten die ausgewählten Bieter
   des Verhandlungsverfahrens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   71200000, 71223000, 71242000, 71300000, 71244000, 71247000, 71248000,
   71243000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Leistungen der Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI -
   Leistungsphasen 1-9, Leistungen der Lichtgestaltung (szenografisch)
   inkl. szenisches Einleuchten - analog HOAI - Leistungsphasen 1-3,
   Leistungen der Grafik - analog HOAI - Leistungsphasen 1-8, Leistungen
   des Produktdesigns (entspricht nicht der Entwicklung und Gestaltung von
   Demonstrationen, sondern lediglich deren optische Anpassung an die
   Ausstellung) und der Integration von Demonstrationen und Medien -
   anlaog HOAI-Leistungsphasen 1-5, Leistungen der Vitrineneinrichtung
   (besondere Leistung) für die Ausstellungsgestaltung der
   Dauerausstellungen Optik und Atomphysik.
   Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und
   Gestaltung der Ausstellung auf Basis des vom Deutschen Museum
   erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung
   sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.
   Die Gestaltung der Dauerausstellung ist eine Maßnahme im
   denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums. In der
   Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der
   Museumsbetrieb außerhalb des Ausstellungsbereiches aufrechterhalten
   werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen
   vorzusehen sind.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung wird in jedem Fall zunächst
   nur die Leistungen der Objektplanung Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI in
   den Leistungsphasen 1 bis 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung)
   umfassen. Die Beauftragung weiterer Leistungen kann optional nach
   Leistungsphasen und nach weiteren Leistungsbereichen (Leistungen der
   Lichtgestaltung (szenografisch), Leistungen der Grafik, Leistungen des
   Produktdesigns und der Integration von Demonstrationen und Medien,
   Leistungen der Vitrineneinrichtung) erfolgen. Ein Anspruch auf die
   Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
   Mit der Einreichung eines Teilnahmeantrages erkennen die Bewerber diese
   Bedingungen/Optionen an.
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 3.8.2015. Abschluss 4.3.2019
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Seitens des Auftraggebers ist eine BauRisk-All in One-Versicherung
   (Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung) für alle
   Auftragnehmer, d. h. alle Architekten, Ingenieure, Gutachter,
   Sonderfachleute, Sicherheitskoordinatoren, Projektmanager
   (Projektsteuerer, -controller, -entwickler, -developer) etc., nach
   deutschem Recht abgeschlossen.
   Die Versicherungssumme in der Planungs-Haftpflicht-Versicherung beträgt
   10.000.000 EUR pauschal für Personen und sonstige Schäden (Sach- und
   Vermögensschäden), zweifach maximiert während der Gesamtlaufzeit des
   Bauprojektes.
   Der Selbstbehalt beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Bei
   Personenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
   In diesem Zusammenhang wurde eine Beteiligung der
   Dienstleistungserbringer in Höhe von 5,95  ihrer jeweiligen
   Brutto-Honorarsumme errechnet.
   Diesbezüglich wird die Erklärung des Bewerbers zur Bereitschaft an der
   finanziellen Beteiligung bzgl. des Abschlusses der BauRisk-All in
   One-Versicherung im Auftragsfall verlangt.
   Zusätzlich ist seitens des Bewerbers für den Bereich der Ausstellungen,
   der nicht in der BauRisk-All in One-Versicherung beinhaltet ist, der
   Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
   Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für für Personen- und
   Sachschäden: 3.000.000 EUR, für Vermögensschäden: 3.000.000 EUR bei
   einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
   Kreditinstitut.
   Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
   Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung
   des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
   Auftragsfall sollte bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht
   werden, ist jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung zu erbringen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Siehe Verdingungsunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle
   Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die
   vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein
   federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als
   bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und während
   der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für
   und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen
   annehmen kann.
   Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine
   entsprechende Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung diesen Inhalts
   abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
   unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie)
   vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer
   Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die
   Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller
   Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original
   unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall
   ausgeschlossen.
   Bewerber-/Bietergemeinschaften haben darüber hinaus die von den
   Bewerbern/Bietern geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   einzureichen; s. Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2), III.2.3) und
   VI.3) und die dortigen Hinweise für Bewerber-/Bietergemeinschaften.
   Insbesondere sind der Bewerbungsbogen und die in Ziffer III.2.1)
   genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen von jedem einzelnen
   Mitglied einzureichen. Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags
   einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der
   Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung, bei der Erfüllung der
   Mindestanforderungen und bei der Auswahlentscheidung kumulativ
   berücksichtigt.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Die Bewerber haben als Teilnahmeantrag einen
   Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann
   beim Deutschen Museum per E-Mail unter
   [8]vergabe-ag@deutsches-museum.de angefordert werden und muss zwingend
   verwendet werden.
   1) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift),
   2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und 9
   VOF vorliegen,
   3) Angaben zur beruflichen Befähigung der Büroinhaber/Geschäftsführer
   (§ 5 Abs. 5 a VOF),
   4) Erklärung über rechtliche und wirtschaftliche Verknüpfungen zu
   anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und zu Abhängigkeiten von
   Ausführungs- oder Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF),
   5) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs.
   2 VOF) und/oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§
   5 Abs. 6 VOF).
   Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige
   Bezeichnung des Bewerbers enthält (s. Bewerbungsbogen) und/oder nicht
   im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z.B. per E-Mail, per
   Fax oder als Farb-/Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung
   ist für diesen Fall ausgeschlossen.
   Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen (als Anlage) von den
   Bewerbern vorzulegen:
   1) ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (Kopie
   genügt), der den zum Zeitpunkt der Abgabe aktuellen Stand wiedergibt
   und nicht älter als 6 Monate ist, oder für den Fall, dass eine
   Eintragung im Handels- oder Berufsregister entfällt, eine Darstellung
   zur Gründung, zur Rechtsform, zu den Inhabern und zum bisherigen
   Bestehen des Unternehmens des Bewerbers,
   2) Beschreibung der Geschäftsfelder und des Leistungsspektrums des
   Unternehmens (max. 1 Seite DIN A4),
   3) Beschreibung der Struktur und Organisationsform des Unternehmens
   (max. 1 Seite DIN A4),
   4) falls zutreffend: nähere Angaben zu gegebenenfalls vorliegenden
   Ausschlussgründen (§ 4 Abs. 6 oder 9 VOF),
   5) falls zutreffend: Erklärung zu Verknüpfungen oder Abhängigkeiten (§
   4 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 VOF),
   6) falls zutreffend: Erklärung zur Zusammenarbeit (§ 5 Abs. 6 VOF).
   Im Falle der Bewerbung einer Bewerber/Bietergemeinschaft sind die
   vorbenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem einzelnen und für
   jedes einzelne Mitglied vorzulegen; dies gilt insbesondere für den
   Bewerbungsbogen.
   Für den Fall, dass sich ein Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung
   seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) eines
   anderen Unternehmens (Drittunternehmen) berufen will, ist zugleich mit
   dem Teilnahmeantrag eine von dem Drittunternehmen unterzeichnete
   Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie)
   einzureichen, in der sich das Drittunternehmen gegenüber dem
   Auftraggeber dazu verpflichtet, dem Bewerber im Auftragsfall diese
   Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind
   zugleich mit dem Teilnahmeantrag die vorbenannten Eignungsnachweise
   auch für dieses Drittunternehmen vorzulegen. Es wird darauf
   hingewiesen, dass jedes Unternehmen, welches mit dem Bewerber
   personenverschieden ist, als Drittunternehmen gilt; hierzu zählen auch
   konzernverbundene Unternehmen und Mutter-/Tochtergesellschaften sowie
   Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis oder zur
   Ergänzung seiner Eignung berufen will (zu sonstigen Nachunternehmern s.
   u. Ziffer VI.3).
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: In bzw. mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziffer
   III.2.1) sind u. a. folgende weiteren Angaben bzw. Erklärungen zu
   machen:
   1) Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz mit Planungsleistungen im
   Bereich der Ausstellungsgestaltung von Museums-, Kunst- oder
   Technikausstellungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
   anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 5 Abs. 4 c VOF),
   2) Tabellarische Liste der wesentlichen in den letzten 3 Kalenderjahren
   erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten, des Auftragwertes, der
   Leistungszeit und Benennung des Auftraggebers (§ 5 Abs. 5 b VOF),
   3) Personelle Ausstattung des Bewerbers (Mitarbeiterzahl) in den
   letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Berufsgruppen
   (§ 5 Abs. 5 d VOF),
   4) Technische Büroausstattung des Bewerbers (§ 5 Abs. 5 e VOF),
   Es ist keine Eignungsanforderung, dass der Bewerber bereits seit 3
   Jahren bestanden und am Markt tätig gewesen ist; "Newcomer sind
   zugelassen. Soweit Angaben aus den vergangenen Jahren gefordert sind,
   haben Newcomer diese Angaben entsprechend ihrem Gründungsdatum oder dem
   Datum ihrer Tätigkeitsaufnahme zumachen.
   Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem
   einzelnen Mitglied einzureichen, wobei darin die für das Mitglied
   jeweils zutreffenden Angaben und Erklärungen zu machen sind. Die
   Bewerbungsbögen aller Mitglieder werden sodann bei der Prüfung und
   Wertung des Teilnahmeantrages der Gemeinschaft durch die Vergabestelle
   kumulativ berücksichtigt.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   In bzw. mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1) sind u. a. folgende
   weiteren Angaben bzw. Erklärungen zumachen:
   1) Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals,
   der jeweiligen Qualifikation und Befähigung sowie der
   Entscheidungsbefugnis (§ 5 Abs. 5 c VOF). Vorlage eines Nachweises,
   dass von dem für die Leistungserbringung vorgesehenem Personal eine
   Person die berufliche Qualifikation als Architekt oder Innenarchitekt
   aufweist. Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen die
   Nachweise zum beruflichen Werdegang und zur fachlichen Qualifikation
   und zu den persönlichen Referenzen des für das Projekt vorgesehenen
   Personals vorzulegen.
   2) Überzeugende und nachvollziehbare Beschreibung des
   Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers, wonach eine ordnungs- und
   vertragsgemäße Auftragsausführung zu erwarten ist. Benennung von
   durchgeführten Fortbildungen des Bewerbers zur Sicherstellung der
   Qualität (§ 5 Abs 5 f VOF). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die
   Beschreibung für die Gemeinschaft insgesamt vorzunehmen unter jeweils
   gesonderter Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen der einzelnen
   Mitglieder und deren Zusammenwirken im Falle der Auftragserteilung.
   3) Angabe (im Beiblatt zum Bewerbungsbogen) und Beschreibung (in einer
   selbsterstellten Anlage) von maximal 3 ausgewählten Referenzen des
   Bewerbers über abgeschlossene Bauvorhaben aus den vergangenen 10 Jahren
   (Abschluss der Bauleistungen nicht vor dem 1.4.2005 und nicht nach dem
   31.03.2015), bei denen der Bewerber Leistungen erbracht hat, die mit
   den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare
   Referenzleistung gelten Planungsleistungen der Objektplanung Innenräume
   der Leistungsphasen 3 bis 8 für Museums-, Kunst- oder
   Technikausstellungen von gewisser Dauer und mitvergleichbarer Größe (ab
   200 m^2) und Schwierigkeit (z.B. Projektumfang, Denkmalschutz,
   laufender Betrieb, schwierige Rahmenbedingungen). Diese
   Leistungsinhalte sind keine Mindestanforderungen, sondern
   Vergleichbarkeitskriterien, deren Maß der Erfüllung bei der
   Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) berücksichtigt wird.
   Berücksichtigt wird außerdem, ob und in welchem Maße der vom Bewerber
   benannte Projektleiter an der Ausführung der Referenzleistungen
   wesentlich (als Projektleiter mit Führungsverantwortung) mitgewirkt
   hat.
   Als Referenzleistungen gelten die bisher vom Bewerber selbst erbrachten
   Leistungen. Anerkannt werden auch die Referenzleistungen von
   Rechtsvorgängern oder Drittunternehmen sowie persönliche Referenzen des
   Büroinhabers oder Projektleiters, wenn der Bewerber mit dem
   Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die maßgeblichen Mittel (z.B.
   Personal und technische Ausstattung) und das wesentliche Know-How
   (Wissen und Erfahrung) aus diesen Referenzen tatsächlich zur Verfügung
   stehen. Für diesen Nachweis ist darzustellen, wie der Bewerber die
   Mittel und das Know-How bei der Auftragsausführung einsetzen kann und
   einzusetzen plant.
   Die Referenzleistungen sind anhand der Angaben im Beiblatt zum
   Bewerbungsbogen (Referenz 1 bis 3) und mittels einer selbst erstellten
   Beschreibung als Anlage zum Bewerbungsbogen übersichtlich und prüfbar
   darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen
   hervorgehen:
    Bezeichnung und Ort des Referenzprojektes,
    Name und Anschrift des Auftraggebers,
    Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer,
    Projektumfang (Baukosten),
    Planungs- und Bauzeit,
    aussagekräftiges Bild- und Textmaterial zum Bauvorhaben,
    aussagekräftige Beschreibung der Entwicklung und Planung von
   Medienstationen und/oder Demonstrationen,
    Beschreibung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen
   (Aufgabenbeschreibung), woraus ersichtlich wird, ob und welche
   Planungsleistungen in welchen Leistungsphasen und in welchen
   Leistungsbereichen (z. B. Objektplanung Innenräume, Szenografie,
   Lichtplanung, Grafik, Produktdesign u. Gestaltung und Entwicklung von
   Demonstrationen und Medienelementen) erbracht wurden,
    Angaben zum eingesetzten Personal (inkl. freie Mitarbeiter),
    Besonderheiten und Schwierigkeiten der Projektdurchführung (z.B.
   laufender Betrieb, schwierige Rahmenbedingungen, Auszeichnungen).
   Zugleich ist dem Teilnahmeantrag für jede benannte Referenz eine
   Bestätigung des Auftraggebers (Kopie genügt) beizufügen, in der
   Aussagen des Auftraggebers zur Termin- und Kosteneinhaltung des
   Bewerbers und zur Qualität der Leistung des Bewerbers enthalten sind.
   4) Verpflichtungserklärung des Bewerbers zum Nachweis der Verfügbarkeit
   im Auftragsfall. Im Bewerbungsbogen ist die Abrufzeit anzugeben,
   innerhalb derer der Bewerber seine persönliche Präsenz und
   Verfügbarkeit vor Ort gewährleisten kann und durch welche Maßnahmen die
   örtliche Präsenz gewährleistet wird.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
   bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   A. Büroorganisation: A1. Qualifikation des für die Leistungserbringung
   vorgesehenen Personals: 10 %, A2. Beschreibung der Maßnahmen zur
   Gewährleistungder Qualität: 6 %, A3. technische Ausstattung: 2 %, A4.
   bisher erbrachte Leistungen in vergleichbare Größe: 7 %. B. Finanzielle
   und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: B1. Gesamtjahresumsatz des
   Bewerbers: 4 % B2. Jahresumsatz des Bewerbers mit Planungsleistungen im
   Bereich der Ausstellungsgestaltung: 4 % B3. Anzahl der Beschäftigten: 2
   %. C. Referenzen: Die maximal 3 ausgewählten Referenzprojekte des
   Bewerbers werden zu jeweils 20 % und jeweils nach den folgenden
   Kriterien bewertet: C1. Vergleichbar in Bezug auf die Aufgabe (Art der
   erbrachten Leistung, Projektumfang/Höhe der Baukosten), C2.
   Referenzprojekt öffentlicht gefördert / öffentlicher Auftraggeber,C3.
   Kosten des Referenzprojektes (EUR pro qm Ausstellungsfläche),C4.
   Projektanspruch, Besonderheit der Ausstellung (z. B. Bauen im laufenden
   Betrieb, Leistungen der Szenografie, Leistungen der Lichtplanung,
   Leistungen der Grafik, Mitwirkung beim Produktdesign und der
   Integration von Demonstrationen und Medien, Auszeichnungen); Der
   Projektanspruch wird anhand des Konzeptes / der Komplexität / der
   Präsentation der Zusammenhänge von Exponat / Raum / Medien / Grafik
   sowie das gestalterische Arbeiten und Inszenieren von Stimmungsbildern
   bewertet,C5. Termineinhaltung und Kosteneinhaltung, Qualität (anhand
   Referenzschreiben des Auftraggebers) sowie tatsächlich erbrachter
   Leistungsumfang (d. h. erbrachte Leistungsphasen bzw. Umsetzungsstand),
   C6. Mitwirkung des vom Bewerber benannten Projektleiters. Die Nennung
   von mehr als insgesamt maximal 3 Referenzen (z.B. bei
   Bietergemeinschaften) führt nicht zu einer Besserwertung. Bei derAngabe
   von mehr als 3 Referenzen werden nur die 3 in der Heftung des
   Teilnahmeantrages erstgenannten Referenzen gewertet. D. Nachweis der
   örtlichen Verfügbarkeit/Präsenz: 5 %.Die Vergabestelle wird für die
   Bewertung der Auswahlkriterien "A. Büroorganisation" und "B.
   Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" jeweils
   auftragsbezogene Obergrenzen definieren, die sich an der für die
   Ausführung des Auftrags erforderlichen und ausreichenden Eignung
   orientieren. Alle Bewerber die diese Obergrenze nachweisen, erhalten in
   dem jeweiligen Auswahlkriterium die maximale Punktzahl. Eine
   Mehreignung durch Überschreiten der Obergrenze wird nicht weiter
   berücksichtigt. Hierdurch soll kleinen Unternehmen/Büros eine reelle
   Chance im Verfahren gegeben werden. Im Ergebnis verstärkt sich die
   Wirkung der Referenzwertung.Die oben beschriebenen Wertungskriterien
   und -maßstäbe basieren auf einer Bewertungsmatrix, die den an der
   Teilnahme am Vergabeverfahren interessierten Bewerbern mit den
   Bewerbungsunterlagen zugesendet wird (s. Ziffer. VI.3.).Die
   ausgewählten Teilnehmer werden im Anschluss an die Auswertung der
   Teilnahmeanträge angeschrieben und müssen ihre Teilnahme für die 2.
   Stufe innerhalb von 5 Tagen schriftlich bestätigen. Die Vergabestelle
   behält sich vor, Nachrücker für absagende Teilnehmer zu benennen.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote ja
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   15.023.04
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 16.4.2015 - 14:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   16.4.2015 - 14:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr
   Interesse beim Deutschen Museum per E-Mail anzuzeigen
   ([9]vergabe-ag@deutsches-museum.de) sowie (kostenfrei) den
   Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1) anzufordern. Es wird darum gebeten
   die konkrete Bezeichnung der Ausstellung(en) anzugeben, für welche sich
   das Unternehmen interssiert. Im Zuge der Interessensbekundung bzw.
   Anforderung des Bewerbungsbogens wird der Interessent gebeten, eine
   E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz im
   Vergabeverfahren (z. B. Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen
   oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie
   Antworten auf Bieterfragen) abgewickelt wird.
   Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden.
   Bieterfragen und Auskunftsersuchen können bis zu dem in Ziffer IV.3.3)
   genannten Zeitpunkt an das Deutsche Museum per E-Mail
   ([10]vergabe-ag@deutsches-museum.de) gerichtet werden.
   Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum
   genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit
   beiliegendem Aufkleber mit der sichtbaren Kennzeichnung
   "Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung
   Dauerausstellungen "Optik" und "Atomphysik"", beim Deutschen Museum
   vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem
   Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim
   Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich
   Ausstellungsgestaltung, zu Hd. Herrn La, Museumsinsel 1, 80538 München
   einzureichen. Nach 18.00 Uhr können Unterlagen auch persönlich an der
   Hauptpforte des Bibliotheksgebäudes abgegeben werden. Für den
   rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
   Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
   Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht
   ausdrücklich anders vermerkt - von der Vergabestelle nachgefordert
   werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen
   würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich
   sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen,
   die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot
   oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine
   Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den
   vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit
   oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine
   Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der
   Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich
   keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte
   Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der
   Nachforderung bestimmten Frist (i.d.R. sechs Kalendertage) vollständig
   nachzureichen.
   Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus
   nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der
   Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd)
   berücksichtigt.
   Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem
   Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich
   soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen,
   Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem
   Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung
   erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise,
   Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
   Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen
   Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die
   Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein.
   Betroffen sind
   Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer
   Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren
   parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben
   Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder
   die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder
   einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten.
   Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte
   Unternehmen (z.B. bei Identität der handelnden oder leitenden
   Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
   Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als
   Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden
   hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht
   der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung
   auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers
   berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1).
   Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages,
   den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine
   von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im
   Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der
   Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im
   Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf
   gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1),
   III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und
   Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
   Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
   die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter
   eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen
   sowie
   Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin
   vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des
   Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B.
   Bestätigungen,
   Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten
   Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge
   aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder
   sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
   und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen;
   Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf.
   mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder
   Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber
   über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen;
   Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen
   Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen
   (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie
   vorgelegten Unterlagen und Nachweise. Bieter aus anderen
   EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis
   nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen.
   Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten
   nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen
   Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften
   ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und
   einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen
   und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
   Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben.
   Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte
   deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten
   Übersetzer beizufügen.
   Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur
   Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2
   VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung
   der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   80538 München
   DEUTSCHLAND
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
   und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der
   Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des
   Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen;
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung
   und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt
   werden;
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf
   der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Frist
   zur Angebotsabgabe gerügt werden;
   d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Deutsches Museum
   Museumsinsel 1
   80538 München
   DEUTSCHLAND
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16.3.2015
References
   6. mailto:vergabe-ag@deutsches-museum.de?subject=TED
   7. http://www.deutsches-museum.de/
   8. mailto:vergabe-ag@deutsches-museum.de?subject=TED
   9. mailto:vergabe-ag@deutsches-museum.de?subject=TED
  10. mailto:vergabe-ag@deutsches-museum.de?subject=TED
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de?subject=TED
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