Das Oberste Gericht der USA beschäftigt sich heute damit, ob der 77-Jährige für seine Handlungen im Amt Schutz vor Strafverfolgung genießt. Bei der Anhörung legen beide Seiten ihre Argumente vor den Richterinnen und Richtern des Supreme Court dar. Mit einem Urteil wird erst in paar Wochen gerechnet. Trump kommt nicht zur Anhörung.
Trump, der nach der Präsidentenwahl im November wieder ins Weiße Haus einziehen will, ist in der US-Hauptstadt im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Anhänger Trumps hatten am 6. Jänner 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Trump hatte bereits vor dem Sturm auf das Kapitol auf verschiedenen Ebenen versucht, das Wahlergebnis zu kippen.
Trump und seine Anwälte wollen erreichen, dass die Anklage in Washington fallen gelassen wird. Sie berufen sich dabei auf die Immunität Trumps in seinem damaligen Amt als Präsident. Sie argumentieren, dass Trump nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Mit dieser Argumentation waren sie vor zwei Gerichten in der US-Hauptstadt gescheitert. Trumps Anwälte reichten Berufung ein, weshalb der Fall nun vor dem Supreme Court gelandet ist.
Das Urteil dürfte auch immense Bedeutung für künftige Präsidenten haben. Sollten diese wirklich Immunität genießen, könnten sie möglicherweise Straftaten im Amt begehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Was die Verfassung sagt
Die Verfassung gewährt Präsidenten nicht explizit Immunität, auch nicht während ihrer Zeit im Amt. Allerdings ist das Justizministerium traditionell der Auffassung, dass Präsidenten während ihrer Zeit im Weißen Haus nicht angeklagt werden können.
Doch was passiert, wenn sie nicht mehr im Amt sind? Die Frage hat sich in dieser Form bisher nicht gestellt, weil vor Trump noch nie ein ehemaliger US-Präsident mit einem Strafverfahren konfrontiert war. Ex-Präsident Richard Nixon wurde 1974 von seinem Nachfolger Gerald Ford begnadigt, nachdem er wegen der Watergate-Affäre zurückgetreten war.
Gegen Trump laufen mittlerweile sogar vier Strafverfahren. Es geht neben versuchtem Wahlbetrug auch noch um die mutmaßlich gesetzeswidrige Aufbewahrung von Geheimdokumenten und möglicherweise unrechtmäßig verbuchte Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin.