Verwaltungsgericht gibt dem Jetboot Speed
Freie Fahrt für das Jetboot: Am Donnerstag wies das Verwaltungsgericht in Fünferbesetzung die Beschwerden der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegen die Jet Boat Interlaken GmbH und zwei kantonale Direktionen ab.
Das Verwaltungsgericht hat gestern in einer dreistündigen Sitzung nicht entschieden, ob es für den Betrieb des Jetboots auf dem Brienzersee grundsätzlich eine Betriebsbewilligung braucht oder nicht. «Wir äussern uns nicht zur Sache, sondern nur zu Verfahrensfragen», sagte dazu der Abteilungspräsident Robert Burkhard in seiner Urteilsverkündigung.