Einwohnergemeinde Ferenbalm

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Ihre Gemeinde Ferenbalm

Landschaft Ferenbalm

Publikation

ÖFFENTLICHE AUFLAGE

Geringfügige Änderungen Überbauungsordnung Nr. 4 Mühle Biberen und Änderungen Zonenplan

Der Gemeinderat Ferenbalm bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung der UeO Nr. 4 Mühle Biberen sowie Änderungen des Zonenplans zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Folgende Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 6. Juni bis 5. Juli 2024, auf der Gemeindeverwaltung Ferenbalm öffentlich auf.

Änderung UeO Nr. 4 sowie Änderungen des Zonenplans im geringfügigen Ver-fahren:
- Änderung der Überbauungsvorschriften  zur UeO Nr. 4 Artikel Nr. 11, 13, 17, 18, 19bis

- Änderung des Überbauungsplans zur UeO Nr. 4 betreffend der Parzellen 2026, 2487, 2626, 2627

- Änderungen des Zonenplans betreffend der Parzellen 2477,2480, 2679, 2286

- Erläuterungsbericht (Bericht nach Art. 47 RPV)

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplanten Änderungen bei der Ge- meindeverwaltung Ferenbalm schriftlich und begründet Einsprache und Rechts-verwahrung eingereicht werden.

Aktuelles

Start Bauarbeiten Transitplatz

Südöstlich des Rastplatzes Wileroltigen wird ein Transitplatz für Fahrende erstellt. Der Baubeginn ist witterungsabhängig und kann nur bei abgetrockneten Böden erfolgen. Die Bauarbeiten starten voraussichtlich am Montag, 08. April 2024 und dauern bis Ende Jahr. Die Baustellenerschliessung erfolgt über die Ferenbalmstrasse. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird die Geschwindigkeit im Einfahrtsbereich reduziert.

Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer - Änderung per 01.02.2024

Auf den 1. Februar 2024 wird das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

Veranstaltungen

Gemeindehaus Ferenbalm

Öffnungszeiten

Sie finden uns an der Ofenhausstrasse 37 in Rizenbach

Montag

08.00 - 11. 30 Uhr
 14.00 - 17.00 Uhr 

Dienstag

Mittwoch

Geschlossen

Geschlossen

Donnerstag

08.00 - 11. 30 Uhr
 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

 Geschlossen

AHV-Zweigstelle

Montag

08.00 - 11. 30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag

08.00 - 11. 30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr


 

Termine ausserhalb der Öffnungzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

Bauverwaltung Ferenbalm
Bauverwalterin Karin Gosteli

Frau Gosteli ist jeweils am Donnerstag zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung unter der Nummer 031 751 01 04 erreichbar, resp. in der Verwaltung anwesend.

 

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