Werte Besucherin, werte Besucher
Willkommen auf unserer Homepage von Ferenbalm. Hier finden Sie viele nützliche Information über die Gemeinde, Verwaltung und Behörden. Sie können jederzeit den Onlineschalter nutzen, Reglemente einsehen und vieles mehr.
Finden Sie das Gewünschte nicht, zögern Sie nicht, uns elektronisch zu kontaktieren. Während den Schalteröffnungszeiten stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen auf unserer Website und freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Anregungen.
Ihre Gemeinde Ferenbalm
ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Geringfügige Änderungen Überbauungsordnung Nr. 4 Mühle Biberen und Änderungen Zonenplan
Der Gemeinderat Ferenbalm bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung der UeO Nr. 4 Mühle Biberen sowie Änderungen des Zonenplans zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Folgende Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 6. Juni bis 5. Juli 2024, auf der Gemeindeverwaltung Ferenbalm öffentlich auf.
Änderung UeO Nr. 4 sowie Änderungen des Zonenplans im geringfügigen Ver-fahren:
- Änderung der Überbauungsvorschriften zur UeO Nr. 4 Artikel Nr. 11, 13, 17, 18, 19bis
- Änderung des Überbauungsplans zur UeO Nr. 4 betreffend der Parzellen 2026, 2487, 2626, 2627
- Änderungen des Zonenplans betreffend der Parzellen 2477,2480, 2679, 2286
- Erläuterungsbericht (Bericht nach Art. 47 RPV)
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplanten Änderungen bei der Ge- meindeverwaltung Ferenbalm schriftlich und begründet Einsprache und Rechts-verwahrung eingereicht werden.
Südöstlich des Rastplatzes Wileroltigen wird ein Transitplatz für Fahrende erstellt. Der Baubeginn ist witterungsabhängig und kann nur bei abgetrockneten Böden erfolgen. Die Bauarbeiten starten voraussichtlich am Montag, 08. April 2024 und dauern bis Ende Jahr. Die Baustellenerschliessung erfolgt über die Ferenbalmstrasse. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird die Geschwindigkeit im Einfahrtsbereich reduziert.
Auf den 1. Februar 2024 wird das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.
Gemeindeverwaltung Ferenbalm
Gemeindehaus/Ofenhausstrasse 37
3206 Rizenbach
© 2023 Gemeinde Ferenbalm, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".