Vorläufig aufgenommene Personen können künftig einfacher in einen anderen Kanton umziehen, wenn sie dort arbeiten. Dies soll ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Die neue Regelung gilt ab Juni.
Das Volk hat sich 2022 für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Der Bundesrat schickt die Verordnung dazu in die Vernehmlassung.