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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Rosenheim
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 108885-2015 (ID: 2015032809153550669)
Veröffentlicht: 28.03.2015
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DE-Rosenheim: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2015/S 62/2015 108885
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
Zu Händen von: Frau Embacher
83022 Rosenheim
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 80313921500
E-Mail: [6]ingrid.embacher@lra-rosenheim.de
Fax: +49 80313929001
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Umwelt
Sonstige: Abfallwirtschaft
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Sammelsystem des
Landkreises Rosenheim.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung,
sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Landkreis Rosenheim.
NUTS-Code DE21K
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
- Einrichtung und Betrieb einer Übernahmestelle für Altpapier in der
Stadt bzw. im Landkreis Rosenheim innerhalb des vorgegebenen Bereichs
- Übernahme des erfassten Altpapiers aus den Sammelsystemen des
Landkreises Rosenheim an der Übernahmestelle des Auftragnehmers
- Vermarktung des übernommenen Altpapiers aus dem Landkreis Rosenheim
zur ordnungsgemäßen Verwertung.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
90500000, 90511000, 90514000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ca. 12.500 Mg Altpapier pro Jahr.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.10.2015. Abschluss 30.9.2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vertragsunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vertragsunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des
Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein
vertretungsbefugtes Mitglied.
Weitere Details s. Ausschreibungsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die besonderen
Vertragsbedingungen sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: - Handelsregisterauszug oder gleichwertige
Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Handelsregister
eingetragen ist,
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl,
Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das
Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine
Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt,
die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer
Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz
besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des
Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen
verantwortlichen Betriebes,
- Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
- Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des
Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach
dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bzw. dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder
einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht
anhängig ist (s. Formblatt),
- Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens
sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils
bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter
bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung
verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft)
über die Solvenz beizufügen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
- Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den
letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der
Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Benennung der Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistungen und
deren Beschreibung:
- Beschreibung der Übernahmestelle in der Stadt bzw. im Landkreis
Rosenheim innerhalb des vorgegebenen Bereichs mit Beschreibung des
Betriebs und der Einrichtungen für die Übergabe.
- Benennung der vorgesehenen Vermarktungswege für Altpapier
- ggf. Benennung der vorgesehenen Sortieranlage(n) für Altpapier sowie
der Entsorgungswege für Störstoffe und / oder Sortierreste.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
I/5-1761-1
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 30.4.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 25 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Landkreis Rosenheim
Sparkasse Rosenheim
IBAN: DE71 7115 0000 0000 0220 12
BIC: BYLADEM1ROS
Verwendungszweck: Ausschreibung Altpapier.
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
12.5.2015 - 15:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 10.8.2015
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12.5.2015
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis
III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher
Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung
erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen
nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum
zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den
Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
80534 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762487
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. -
soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.3.2015
References
6. mailto:ingrid.embacher@lra-rosenheim.de?subject=TED
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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