Die Initiatoren der umstrittenen Fußball-Superliga haben einen juristischen Etappenerfolg erzielt. Ein Handelsgericht in Spanien gaben einer Klage des für den geplanten Wettbewerb zuständigen Unternehmens European Super League Company SL (ESLC) gegen mögliche Sanktionen durch die internationalen Verbände FIFA und UEFA teilweise statt. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig und kann in Madrid angefochten werden.
Die zuständige Richterin am Handelsgericht Nr. 17, Sofia Gil Garcia, teilte am Montag in ihrem Urteil mit, der Internationale Fußballverband (FIFA) und der Europäische Fußballverband (UEFA) hätten ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und den freien Wettbewerb auf dem Markt verhindert. Die Richterin ordnete die Einstellung des „wettbewerbswidrigen Verhaltens“ an. Die Verbände hätten „ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Beschränkungen“ auferlegt, die gegen zwei Artikel „des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen“.
UEFA fühlt sich in Haltung bestätigt
Die UEFA fühlt sich trotz der Entscheidung weitgehend in ihrer Haltung bestätigt. Das Gericht habe weder grünes Licht für Projekte wie die Super League gegeben noch hat es diese genehmigt, hieß es in einer Stellungnahme. Die Richterin habe sogar erklärt, dass das Projekt der Super League längst aufgegeben wurde und von ihr nicht zu erwarten sei, dass sie über abstrakte Projekte entscheide. „Kurz gesagt, das Urteil gibt Dritten nicht das Recht, ohne Genehmigung Wettbewerbe zu entwickeln, und betrifft kein zukünftiges Projekt oder gar eine geänderte Version eines bestehenden Projekts“, schrieb die UEFA.
Anders sah das Bernd Reichart, Geschäftsführer der die Super League vermarktenden A22 Sports Management. „Die Ära des Monopols ist nun endgültig vorbei“, meinte Reichart in einem Statement. Das Urteil sei „ein wichtiger Schritt hin zu einer wirklich wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Vereinsfußballlandschaft in Europa“.
Missbrauch der Marktmacht
Gil Garcia musste eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember berücksichtigen. Die EU-Richter hatten den internationalen Verbänden damals bereits Missbrauch der Marktmacht vorgeworfen. Ein Konkurrenzprodukt zur Champions League müsse laut EU-Recht grundsätzlich möglich sein, hieß es. Das bedeute aber nicht automatisch, dass die Super League genehmigt werden müsse, sagten die europäischen Richter.