Was wir tun

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ist als eines der drei obersten kantonalen Gerichte zuständig für die Behandlung von Beschwerden und Klagen im Bereich der Sozialversicherungen, namentlich in der Invaliden-, der Unfall-, der Arbeitslosen-, der Kranken-, der Alters- und Hinterlassenenversicherung wie auch der beruflichen Vorsorge.

 

Mittels Beschwerde zur Beurteilung vorgebracht werden zumeist medizinische Fragestellungen. Genügt die Beschwerde den gesetzlichen Anforderungen, tritt das Gericht darauf ein und stellt unter Mitwirkung der Parteien die für den Entscheid erheblichen Tatsachen fest. Es erhebt die notwendigen Beweise und würdigt sie nach freiem Ermessen.

 

Im Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht gilt das Untersuchungsprinzip; das Gericht ist nicht an die Begehren der Parteien gebunden. Die Entscheide werden begründet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen schriftlich eröffnet.
Dem Sozialversicherungsgericht angegliedert ist das Schiedsgericht. Es beurteilt als einzige kantonale Instanz bundesrechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherungsträgern und Leistungserbringern in den Bereichen der Krankenversicherung, der Unfall-, Invaliden- und der Militärversicherung.

Recht­sprechung

Die Rechtsprechungsdatenbank des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich umfasst die ab 1. Januar 2003 in Kammerbesetzung ergangenen materiellen Entscheide in allen Zweigen des eidgenössischen Sozialversicherungsrechts. Nur ausnahmsweise aufgenommen werden Beschlüsse und Verfügungen über formelle Prozesserledigungen (Nichteintreten, Abschreibungen infolge Rückzugs oder Gegenstandslosigkeit etc.), einzelrichterliche Entscheide (Prozesse mit Streitwerten bis CHF 30’000) sowie prozessleitende Anordnungen. Urteile sind in anonymisierter Form im Volltext einsehbar.

Ausserhalb hängiger Verfahren können Entscheide, die nicht in die Entscheiddatenbank aufgenommen worden sind, unter Angabe der zur Identifikation erforderlichen Daten (Prozessnummer, Urteilsdatum etc.) gegen eine Gebühr von in der Regel Fr. 30.– in anonymisierter Form bestellt werden.