Feiertage

    09.05.2024 – Donnerstag (Auffahrt)
    10.05.2024 – Freitag (Brückentag)
    20.05.2024 – Pfingstmontag
    30.05.2024 – Donnerstag (Fronleichnam nur Kleindöttingen)

    Feiertage

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    Willkommen beim Testcenter Zofingen

    Anmeldungen & Termine

    Informationen und Checklisten

    • Periodische oder freiwillige Fahrzeugprüfung

      Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Fahrzeugprüfung (Art. 33 VTS). Die Prüfintervalle sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Alter des Fahrzeuges. Für die periodische Prüfung erhalten sie rechtzeitig eine Einladung von der Zulassungsbehörde (Strassenverkehrsamt). Fahrzeuge können auch ausserhalb der periodischen Prüfpflicht freiwillig nachgeprüft werden.

      Voraussetzungen
      Das Fahrzeug muss vorschriftsgemäss, betriebssicher, gereinigt und betriebswarm sein.

      Ablauf
      Die Kontrolle der Dichtheit von Motor, Getriebe und Achsen bedingen unmittelbar vor der Fahrzeugkontrolle einige Kilometer Fahrt. Fahrzeuge sind deshalb zum Testcenter zu fahren und nicht zu transportieren. Mitzubringen sind Fahrzeugausweis, dazugehörende Papiere und Abgaswartungsdokument (für Fahrzeuge ohne On-Board-Dyagnose-System (OBD) und mit 1. Inverkehrssetzung ab 1.1.1976).

      Beladener/unbeladener Zustand
      Gebrauchte Lieferwagen und Sachentransport-Anhänger müssen auf das Gesamtgewicht beladen und die Ladung muss fachgerecht gesichert sein. Wohnanhänger können in unbeladenem Zustand vorgeführt werden. Beachten Sie im Weiteren die Bemerkungen auf dem Aufgebot zur Fahrzeugprüfung.

      Benötigte Unterlagen
      Fahrzeugausweis im Original oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug das Formular 13.20 A

      Fristen und Termine
      Die Bearbeitung dauert im Normalfall 1-2 Arbeitstage.

    • Prüfzeiten Fahrzeuge

      1  Einleitung
      Die Prüfzeiten sind Durchschnittswerte, die in der Regel ausreichen für eine pflichtgemässe Fahrzeugprüfung. 
      Sie basieren auf ermittelten Zeiten, Erfahrungswerten, Abgleich mit anderen Strassenverkehrsämtern und ermöglichen die Nachprüfung nach festgelegtem Qualitätssiche-rungssystem (Art. 33 Abs. 8 VTS).

      2  Prüfzeiten

      Die Prüfzeiten inkl. administrative Arbeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugprüfungen werden in Anzahl Prüfeinheiten «Code» definiert. Die Grundprüfeinheit ist abhängig vom jeweiligen Prüftyp.

      • Prüftyp FL (leichte Fahrzeuge < 3,5 t, z.B. Personenwagen)
        Code 1 = 20 Min

      • Prüftyp FV (leichte Fahrzeuge < 3,5 t, z.B. Lieferwagen)
        Code 11/2 = 30 Min

       3  Spezielle Prüfzeiten

      • Personenwagen mit einem Alter von über 30 Jahren werden mit 30 Minuten Prüfzeit terminiert. 
Ebenfalls 30 Minuten werden terminiert für:

        • Veteranenprüfung 

      • Technische Änderungen an Motorwagen (Art. 34 Abs. 2 VTS)

        • Für die erste technische Änderung wird 30 Minuten Prüfzeit terminiert. Dies auch in Verbindung mit einem anderen Prüfvorgang (z.B. periodische NK und technische Änderung = 50 Minuten Prüfzeit)

        • Für jede weitere technische Änderung wird grundsätzlich 20 Minuten zusätzliche Prüfzeit terminiert

        • Bei mehreren melde- und prüfungspflichtigen Änderungen am selben Fahrzeug werden die Prüfzeiten in Absprache mit dem Hallenchef verhältnismässig angepasst

      • Technische Änderungen an Motorrädern, Kleinmotorrädern, etc. (Art. 34 Abs. 2 VTS)

        • Folgende Änderungen ergeben eine Prüfzeit von 20 Minuten, unabhängig ob als Einzelauftrag oder zusammen mit einem anderen Prüfvorgang:

          • Ersetzen von Bremsleitung/-schlauch (gilt auch für Stahlflex) im Regelkreis des ABV durch Teile anderer Bauart (Material) 

          • Lenker (inkl. Adapter)

          • Fahrwerk (Federbein, Gabelbrücke, Gabel)

          • Rahmen (verkürztes Heck etc.)

          • Mutation Fahrzeugart   

        • Folgende Änderungen ergeben, in Verbindung mit einem anderen Prüfvorgang, eine Prüfzeit von 10 Minuten. 
          Falls nur eine dieser Änderungen zu prüfen ist, werden 20 Minuten terminiert:

          • Anpassung an eine bestehende Typengenehmigung (z.B. Standard auf 35 kW)

          • prüfungspflichtige Fussrasteranlage

          • Riser (Lenkererhöhungen)

          • Bremsen

          • Felgen

          • Platzzahl

          • Verschalung

        • Bei mehreren melde- und prüfungspflichtigen Änderungen am selben Fahrzeug werden die Prüfzeiten in Absprache mit dem Hallenchef verhältnismässig angepasst

      • Bei Importfahrzeugen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

        • Personenwagen mit einer Erstzulassung innerhalb der letzten 12 Monate und einer Laufleistung von nicht mehr als 2’000 km werden mit 20 Minuten Prüfzeit terminiert (Identifikationsprüfung gemäss Art. 30a Abs. 1 Bst. a VTS)

        • Personenwagen mit einer Erstzulassung innerhalb der letzten 12 Monate und einer Laufleistung zwischen 2’001 - 20’000 km werden mit 40 Minuten Prüfzeit terminiert

        • Personenwagen mit einer Erstzulassung über 12 Monate oder* einer Laufleistung von mehr als 20’000 km werden mit 60 Minuten Prüfzeit terminiert (* was zuerst eintritt)

       4  Prüfung nach Beanstandung

      • Nachprüfung von Mängeln der Kategorie III (WL-11-06) werden mit der Anzahl Code je nach Fahrzeugkategorie (Grundprüftyp) terminiert

      • Nachprüfung von Mängeln der Kategorie II (WL-11-06) die in rund der halben Prüfzeit beurteilt werden können werden mit 10 Minuten terminiert

      5  Nichterscheinen 

      • Bei unentschuldigtem oder zu spät entschuldigtem Fernbleiben von einer Prüfung ist die ganze reservierte Prüfzeit kostenpflichtig         

    • Gebührenübersicht

      Periodische Nachkontrollen

      Personenwagen
      65.–
      Personenwagen > 30 Jahre inkl. allfällige Kundenberatung für Veteranenfahrzeug
      100.–
      Lieferwagen
      100.–
      Kleinbus
      100.–
      Leichter Motorwagen (z.B. Wohnwagen)
      100.–
      Sachentransport-, Sportgeräte- und Wohnanhänger ≤ 3.5t
      65.–
      Anhänger an Motorrad oder Kleinmotorrad
      65.–
      Motorrad, Motorrad mit Seitenwagen
      65.–
      Motorrad, Motorrad mit Seitenwagen > 30 Jahre inkl. allfällige Kundenberatung für Veteranenfahrzeug
      65.–
      Kleinmotorrad, Kleinmotorfahrzeug
      65.–
      Dreirädriges Motorfahrzeug, Leichtmotorfahrzeug
      65.–
      Veteranenfahrzeug/Prüfung (Eintrag bereits vorhanden)*
      100.–
      Veteranenantrag inkl. NK*
      100.–

      (*gilt für Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbus, Leichter Motorwagen: Aufzählung abschliessend)

      Technische Änderungen an Motorwagen

      Anhängevorrichtung mit DTC/FAKT AG, ausgenommen Motorrad
      100.–
      Anhängevorrichtung mit Variobloc
      65.–
      Anhängevorrichtung (ohne Druckluft) als Einzelauftrag
      35.–
      Anhängevorrichtung (ausserkantonale Fahrz. oder Halter)
      35.–
      Anhängevorrichtung innerhalb einer NK (nur Kanton Aargau und nur eingelöste)
      gratis
      Anhängevorrichtung innerhalb einer NK (ausserkantonale Fahrz. oder Halter)
      35.–
      Prüfbest.tigung für AHK an leichten Motorwagen (administrativ)
      18.–
      Änderungen an Fahrzeugen gemäss asa-RL 2a als Einzelauftrag
      100.–
      Jede weitere Änderung
      65.–
      Fahrwerksänderung zusammen mit asa geprüften Felgen (inkl. Ziffer 900)
      100.–
      asa geprüfte Felgen bei bereits eingetragenen/geprüften Fahrwerksänderungen
      100.–
      Aerodynamische Anbauteile (mehrere** ohne weiteren Prüfvorgang)
      165.–
      Aerodynamische Anbauteile (mehrere** mit einem weiteren Prüfvorgang
      130.–
      Aerodynamisches Anbauteil (z.B. nur Frontschürze ohne weitere Prüfung)
      100.–
      Aerodynamisches Anbauteil (z.B. nur Frontschürze mit einem weiteren PV)
      65.–
      Dachspoiler und/oder Heckabrisskante (ohne weitere Prüfung)
      65.–
      Dachspoiler und/oder Heckabrisskante (zusammen mit einem anderen PV)
      35.–
      Taxiausrüstung (Tachograph) als Einzelauftrag
      65.–
      Taxiausrüstung zusammen mit einer NK
      100.–
      Mutation Fahrzeugart (Lieferwagen, Kleinbus, leichter Motorwagen)
      100.–
      Mutation Fahrzeugart (Personenwagen, Motorrad, Kleinmotorrad, Anhänger)
      65.–
      Mutation Platzzahl (ausserkantonal, nicht immatrikuliert oder ohne Barcode)
      65.–
      Mutation Platzzahl (im Kanton AG immatrikuliert) / FZAW mit Barcode
      35.–

      (**Front- und Heckstossstange inkl. ggf. Seitenschweller)

      Technische Änderungen an Motorrädern, Kleinmotorrädern, etc.

      Anhängevorrichtung
      siehe unter Motorwagen

      Änderungen an Fahrzeugen gemäss asa RL 2b:

      • Anpassung an eine bestehende Typengenehmigung (Mutation Leistung)
      • prüfungspflichtige Fussrasteranlage
      • Bedienungseinrichtung (Brems- Kupplungshebel)
      • Riser (Lenkererhöhung)
      • Bremsen (Scheiben, Zangen, Zangenadapter)
      • Felgen (Abmessung)
      • Platzzahl
      • Auspuffanalage mit DTC, FAKT AG
      • Verschalung
      • Bremsleitung/-schlauch im Regelkreis des ABV durch Teile anderer Bauart (Material)
      • Lenker (inkl. Adapterplatte und allf. Lenkererhöhung)
      • Fahrwerk, Federelemente, Federbein, geänderte Umlenkung
      • Komplette Gabel, Gabelbrücke
      • Rahmen, Heckumbau (verkürztes Heck, etc.)
      • Leistungssteigerung
      Erste Änderung ohne weiteren Prüfvorgang
      65.–
      Erste Änderung in Verbindung mit einem periodischen Prüfvorgang
      65.–
      jede weitere Änderung zusätzlich
      35.–

      Gebühren nach Beanstandung

      Code 0 (10 Min.)
      35.–
      Code 1 (20 Min.)
      65.–
      Code 1.5 (30 Min.)
      100.–

      Nachprüfungseinheiten werden durch den VE festgelegt!

      Versicherung und Gebühren für Tagesschilder (für max. 24 Std. möglich)

      Versicherung Motorrad
      12.–
      Versicherung Kleinmotorrad
      12.–
      Versicherung Motorwagen
      14.–

      zuzüglich:

      Gebühren Motorrad, Kleinmotorrad
      50.–
      Gebühren Motorwagen
      50.–
      Gebühren Anhänger (Versicherung über Zugfahrzeug abgedeckt)
      50.–
      Depot/Kaution
      100.–


      Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt

    • Technische Änderungen

      Grundsatz
      Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden (Art. 34 VTS). Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.

      Ausserordentliche Prüfungspflicht bei technischen Änderungen

      • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder/Felgen

      • Änderungen am Fahrwerk

      • Änderungen an der Lenkanlage, der Bremsanlage

      • Anbau von Aerodynamischen Bauteilen wie Spoiler, Stossstangen, usw…

      • das Anbringen einer Anhängevorrichtung

      • Erhöhen der Motorleistung (Chiptuning, usw…)

      • Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte

      • Änderungen der Fahrzeugeinteilung (z.B. Lieferwagen zu Wohnwagen)

      • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern

      • das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer)

      • alle weiteren wesentlichen Änderungen

    • Veteranenfahrzeuge (Oldtimer)

      Seit dem 1. Oktober 2023 müssen Veteranenfahrzeuge, die seit mehr als 6 Jahren nicht mehr geprüft wurden, einer Fahrzeugprüfung unterzogen werden, um zugelassen zu werden.

      Veteranenfahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen sowie optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Veteranenfahrzeuge werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt.

      Deren Halter betreiben für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand. Aus diesem Grund rechtfertigen sich - unter Wahrung der Verkehrs- und Betriebssicherheit - gewisse Ausnahmeregelungen, die der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technisches Kulturgut Rechnung tragen.

      Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

      • die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;

      • die Fahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Die Zulassungsbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen (z. B. die zulässige Anzahl Mitfahrer beschränken)

      • die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen; die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2000 - 3000 km (bzw. ca. 50 bis 60 Betriebsstunden) beschränkt;

      • sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen;

      • sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren, die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.

      Anhänger
      Anhänger werden nur als Veteranenfahrzeuge zugelassen, wenn sie mit dem Zugfahrzeug mit Veteranenstatus in einer besonderen Verbindung stehen (z. B. Jeep-Anhänger) oder aus anderen Gründen besonders erhaltenswert sind (z. B. historische Wohnwagen). Das Zugfahrzeug ist im Fahrzeugausweis einzutragen.

      Für die Beurteilung der Anforderungen betr. ursprünglichen Ausführung sowie Zustand können zusätzliche Unterlagen, beispielsweise eine FIVA ID-Card verlangt werden.

      Wie kommen Sie zu Ihrer FIVA Identity Card?
      Nützen Sie den folgenden Link www.shvf.ch oder melden Sie sich direkt an der unterstehenden Adresse.

      SHVF (SWISS HISTORIC VEHICLE FEDERATION)
      Tel. 044 748 58 00 (FIVA Identity Card)

    • Fahrzeugimport mit CoC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung

      Personenwagen mit COC nach Richtlinie 2007/46/EG können beim Testcenter AGVS in Zofingen und Kleindöttingen zur Prüfung angemeldet werden, falls sie anschliessend im Kanton Aargau eingelöst (immatrikuliert) werden. Einzelheiten entnehmen Sie dem entsprechenden Antrag zur Prüfung.

      Zusammen mit dem Antrag für die Fahrzeugprüfung müssen alle nachfolgend erwähnten Dokumente eingereicht oder elektronisch übermittelt werden (Kopie reicht aus). Spätestens bei der Fahrzeugprüfung müssen sie im Original vorliegen.

      • Formular (Antrag für die Prüfung eines importierten Personenwagens mit CoC nach Richtlinie 20007/46/EG))

      • Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) mit Zollstempel

      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

      • Ausländische Fahrzeugpapiere

      • Veranlagungsverfügung Zoll und die Veranlagungsverfügung MWST


      Wichtig
      Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug auch zum Verkehr zugelassen werden kann (z.B. Auslaufserie, Kleinserie). Die momentan gültigen CH-Vorschriften über Abgas, Lärm, OBD, Sicherheitsgurten, Geschwindigkeitsbegrenzer, Bremsanlagen etc. müssen in jedem Fall eingehalten sein!

    • Tagesschild / Tagesausweis

      Voraussetzungen
      Personen mit Wohnsitz in der Schweiz werden auf Gesuch hin Tagesausweise / Tagesschilder für betriebssichere Motorfahrzeuge oder Anhänger ausgestellt.

      Tagesschilder dürfen verwendet werden für:

      • Vorführen eines Fahrzeuges im Testcenter Kleindöttingen oder Zofingen (direkte Fahrt hin und zurück)

      • Das Fahrzeug muss betriebssicher sein. Der Gesuchsteller hat die Betriebssicherheit auf dem Formular «Gesuch um Erteilung eines Tagesausweises» unterschriftlich zu bestätigen (Eigenverantwortung, Art. 20 VVV)

      Ablauf

      • Der Bezug eines Tagesausweises / Tagesschilds ist ausschliesslich am Schalter in Kleindöttingen oder Zofingen möglich.

      • Der Gesuchsteller hat als Sicherheitsleistung (Kaution) CHF 100.—zu hinterlegen.

      Benötigte Unterlagen

      • Gesuch um Erteilung eines Tagesausweises für Motorfahrzeuge und Anhänger. Es ist das Gesuchsformular des Strassenverkehrsamtes zu verwenden

      • Original Fahrzeugausweis oder original Prüfungsbericht Form 13.20 A oder bei ausländischen Fahrzeugen die original Zulassungspapiere

      • Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau den originalen Führerschein

      Fristen und Termine

      • Tagesausweise und Kontrollschilder werden nur abgegeben, wenn diese für das Vorführen des Fahrzeuges benötigt werden und ein entsprechender Vorführtermin zugeteilt wurde.

      • Der Tagesausweis und das Tagesschild werden für höchstens 24 Stunden ausgestellt.

      • Die mit dem Tagesausweis abgegebenen Kontrollschilder sind spätestens bei Ablauf der Gültigkeit des Ausweises beim Testcenter abzugeben.

      • Werden die Tagesschilder zu spät hinterlegt, so werden für jeden weiteren Tag zusätzliche Kosten verrechnet. Angebrochene Tage zählen als ganze Tage.

      • Fahrzeughalter, welche die Schilder zu spät hinterlegen, können vom Bezug weiterer Tagesschilder ausgeschlossen werden.

      Unfälle

      • Bei einem Schadenereignis hat der Inhaber des Tagesausweises dies umgehend dem Testcenter zu melden.

    Öffnungszeiten

    Büro und Empfang
    06:50 – 16:45 Uhr
    Prüfhalle
    06:55 – 16:50 Uhr
    Telefondienst
    08:00 – 11:00 Uhr
    13:30 – 16:00 Uhr

    Standort

    Ansprechpartner

    Betriebsleiter
    Beat Widmer
    Hallenchef
    Markus Steffen
    Fahrzeugexperten
    Michael Hofer
    Heinz Vetterli
    Agostino Fontaniello
    Thomas Hossli
    Roberto Calvo
    Teamleitung Dispo
    Isabelle Jenny
    Dispo/Admin
    Petra Müller
    Monika Müller
    Brigitte Bolliger