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Recht für Führungskräfte (IHK) / Law for Managers (CCI)

Staatliche Zulassungsnummer: 658899

Fernstudium "Recht für Führungskräfte (IHK)"

Das Fernstudium "Recht für Führungskräfte (IHK)" wird in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes durchgeführt. Dementsprechend erfolgt auch die Erteilung des Abschlusses durch die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes.

Der Fernstudiengang „Recht für Führungskräfte (IHK)“ dient dem Ziel bundesweit eine staatlich zugelassene rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite, dem inhaltlichen Umfang und der juristischen Komplexität alle Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das juristische Theorieexamen (1. Staatsprüfung) Pflichtbestandteil sind.

Es basiert auf dem Studiengang Rechtswirt (FSH) und umfasst vier Semester Studienzeit verteilt auf 24 Studienmonate mit einem Umfang von 826 Zeitstunden. Im Unterschied zum Rechtswirt-Examen wird die Prüfung im Studiengang "Recht für Führungskräfte (IHK)" in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer gestellt. Dementsprechend erfolgt auch der Abschluss durch die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes.

Beim Fernstudium „Recht für Führungskräfte (IHK)“ wird das juristische Fachwissen anwendungsbezogen in seiner umfassenden theoretischen und praktischen Vernetzung aller Rechtsgebiete anhand von vielen anschaulichen Beispielsfällen mit realen Lösungsvarianten erläutert. Der fachliche Umfang liegt nahe an der juristischen Tiefe welche für die erste juristische Staatsprüfung erforderlich ist.

Durch das Fernstudium wird im Rahmen der durch das Rechtsdienstleistungsgesetz zulässigen Tätigkeiten echte juristische Arbeit ermöglicht.
Der Abschluss ermöglicht dem Absolventen die dementsprechend umfassende Durchführung von qualifizierten materiell-rechtlichen Arbeiten in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft.

Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zum ersten juristischen Examen) können Absolventen aufgrund des Studiums viele Sachverhalte selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Akten/Sachverhalte/Vorgänge weitgehend selbständig bearbeiten. Damit können Absolventen von der organisatorischen Ebene auf die fachbezogene Leitungsebene wechseln mit entsprechend höheren Möglichkeiten der Gehaltseinstufung.

Exemplarisch können Absolventen z.B.

- auf der betrieblichen Leitungsebene rechtliche Risiken gedanklich vorprüfen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und -vorbereitung der jeweiligen Problematik bei Geschäftsabschlüssen Sorge tragen

- als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei Betriebsprüfungen, insbesondere in Abschlussbesprechungen, wo oft die Auslegung einer gesetzlichen Regelung umstritten ist, überzeugender und substantiierter zur Ergebnisfindung im Sinne des Mandanten beitragen

- als juristisch umfassend vorgebildete/r Fachmitarbeiter/in einer Rechtsanwaltskanzlei Akten analysieren und zusammenfassen, Schriftsätze und Stellungnahmen selbständig vorfertigen, so dass dem Rechtsanwalt/Notar viel Aktenbearbeitungszeit abgenommen wird, die er wiederum wertschöpfend einsetzen kann

- als qualifizierter Steuerfachangestellter dem StB/WP intensiver juristisch zuarbeiten, insbesondere soweit dieser keine gesonderte juristische Ausbildung absolviert hat

- als Rechtsbeistand Mandanten rechtlich fundierter beraten

- als Polizeibeamter präziser den rechtlichen Rahmen von repressiven oder präventiven Maßnahmen einschätzen, Polizeiverwaltungsaufgaben umfassender durchführen und dementsprechend besser Führungsfunktionen wahrnehmen

- als bestellter Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes Nachlasspflegschaften, Vermögensverwaltungen, Testamentsvollstreckungen und andere Maßnahmen substantiierter durchführen

- rechtzeitig in Problemfällen die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Rechtsanwalts erkennen

- auf der Personalebene bei Mitwirkung an der Vorbereitung von Kündigungen größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller rechtlichen Aspekte sowie der möglichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einbringen

- kritische Momente der Vertragsgestaltung selbständig rechtzeitig erfassen und entsprechende Strategien entwickeln

- Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten erkennen und vorbeugende oder eingreifende Maßnahmen vorschlagen

- schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern

- an außergerichtlichen Vergleichen mitwirken

- Gewährleistungs- und Haftungsproblematiken selbständig bearbeiten.

Konkret kommen für Absolventen - ähnlich wie für Juristen mit nur 1. Staatsprüfung - Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht.

Im Einzelnen z.B.

- als juristisch qualifizierter Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten

- als Kanzleimanager oder höher qualifizierter Bürovorsteher

- als Rechtsgutachter

- als Mitarbeiter einer betrieblichen Beschwerdestelle im Sinne des § 13 AGG

- als Mitarbeiter der Vollstreckungsabteilung einer Bank

- als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen

- als Personalreferent oder Personalleiter

- als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden und Vereinen

- als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit rechtlichen Aufgaben

- als Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes

- als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen

- als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)

- als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion

- in Verbindung mit kaufmännischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen

- als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben

- als Rechtslehrer oder -ausbilder

- als Testamentsvollstrecker oder – besteller

- als Haus-/Wohnungs- oder Fördermittelberater

- als Insolvenzberater mit gerichtlicher Bestellung

- als Rechtsmediator (Kanzlei für Rechtsmediation)

Es besteht die Möglichkeit beim zuständigen Land-/Amtsgericht die Erlaubnis zur Rechtsberatung für ein bestimmtes Rechtsgebiet zu beantragen. Der Abschluss als „Recht für Führungskräfte (IHK)“ kann dabei - je nach Sachgebiet- als weiterer Qualifikationsnachweis für die rechtliche Sachkunde i.S.v. §§ 10, 12 RDG dienen. Bei Interesse an einer solchen Zulassung empfiehlt es sich aber in jedem Fall vorher bei dem zuständigen Amts- bzw. Landgericht die speziellen Zulassungs-voraussetzungen zu prüfen. Gegebenenfalls kann z.B. eine notwendige praktische Berufszeit von einem Jahr parallel zum Fernstudium absolviert werden.
Als Teilnehmerkreis kommen im Regelfall Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht. Als solche sind z.B. anzusehen: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-fachwirte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/-fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.
Für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse kann durch die Teilnahme an einem vorgeschalteten dreisemestrigen Einführungsstudium „Rechtsreferent/in jur. (FSH)“ die Zulassung ermöglicht werden.

Der Fernstudiengang basiert auf der induktiven Vermittlung der Kenntnis und Anwendungsmöglichkeit des deutschen Rechts. Er umfasst das gesamte bürgerliche Recht einschließlich Familien- und Erbrecht, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits-, Insolvenz-, Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht; das öffentliche Recht einschließlich Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Bau-, Polizei-, Kommunal-, Staatshaftungs- und Gebührenrecht; das Strafrecht einschließlich dem Recht der Ordnungswidrigkeiten und dem Strafprozessrecht.

Der fachliche Inhalt wird durch Studienbriefe, Lernkontrollen und Übungsklausuren vermittelt. Die Studienbriefe enthalten theoretische Einführungsskripten zu allen rechtlichen Kerngebieten, praktische Sachverhaltsdarstellungen mit systematisierten rechtlichen Lösungen unter Hervorhebung der gutachterlichen Prüfungsstrukturen, Lernkontrollen mit Fragen und Antworten. Die monatlichen Übungsklausuren und Lernkontrollen (Kontrollfragen u. Antworten zu allen Rechtsgebieten) sind eine individuelle Lernerfolgskontrolle. Nach Abschluss des Studiengangs soll der Absolvent ausschließlich mit Hilfe des Gesetzes einen unbekannten praktischen Lebenssachverhalt in den Grundzügen zu einer vertretbaren juristischen Lösung führen können.

Die Überprüfung erfolgt durch vier Prüfungsklausuren unter Aufsicht. Von den Klausuren entstammen zwei dem Zivilrecht, eine dem Öffentlichen Recht und eine dem Strafrecht. Die Korrektur und Benotung erfolgt entsprechend der genormten Skalierung bei juristischen Prüfungen durch Professoren des jeweiligen Fachbereichs.

Die Lehrunterlagen des Studiums bestehen aus vierundzwanzig Lehrmodulen. Für jedes Modul gibt es einen entsprechenden Lehrbrief mit integriertem Lernkontrollteil, so dass die Teilnehmer ihre Lernfortschritte selbst kontrollieren und steuern können.

Die Lehrbriefe werden den Teilnehmern im Verlaufe der vierundzwanzig Monate sukzessive im Monatsabstand zugesendet. Die Studiengebühren betragen monatlich 185,- € (24 Monate).

Bei einer Dauer von vierundzwanzig Monaten muss mit einer wöchentlichen Arbeitsbelastung von acht bis zwölf Stunden gerechnet werden. Auf Antrag kann die Lehrgangsdauer zeitlich ausgedehnt werden.

Die durch ein erfolgreiches Studium erworbene materiell-rechtliche Fachkompetenz führt in der beruflichen Anstellungspraxis dazu, dass erhebliche Gehaltssteigerungen möglich sind, bei gleichzeitiger Erhöhung/Verbesserung des Zuständigkeits- und Kompetenzbereichs in Richtung juristischer Mitarbeit.

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Kooperationsstudium mit
Industrie- und Handelskammer (IHK)
The German Chamber of Industry and Commerce (CCI)

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