Aktuelles
St. Gallerstrasse - Erneute Verschiebung Deckbelagsarbeiten
Aufgrund der unsicheren Wetterlage mit Regen, insbesondere am Samstag, 8. Juni 2024, können die geplanten Deckbelagsarbeiten vom 7. bis 9. Juni 2024 an der St. Gallerstrasse nicht durchgeführt werden.
Die Sperrung der St. Gallerstrasse entfällt. Die Arbeiten werden voraussichtlich vom Freitag, 5. Juli 2024 bis Sonntag, 7. Juli 2024 durchgeführt.
Die Belagsarbeiten an der Obstgarten- und Ringstrasse werden am Freitag, 7. Juni 2024 durchgeführt. Beide Strassen sind deshalb bis am Samstag, 8. Juni 2024, 07.00 Uhr, gesperrt.
Wir bitten Sie um Verständnis für die wetterbedingten Verschiebungen.
Abstimmungswochenende
Am 9. Juni 2024 sind die Stimmberechtigten eingeladen, über folgende Geschäfte zu entscheiden:
Abstimmungsvorlagen vom 9. Juni 2024 (60.6 kB)
Die Stimmurnen sind am Abstimmungswochenende an folgenden Zeiten aufgestellt:
Roggwil Gemeindehaus:
Freitag, 19.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag, 10.30 bis 11.30 Uhr
Freidorf Schalterhalle, Station Roggwil-Berg:
Samstag, 13.00 bis 14.00 Uhr + 19.00 bis 20.00 Uhr
Öffentliche Auflage Bauvorhaben
Es liegen folgende Bauvorhaben im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung öffentlich auf:
Die Planunterlagen können im Sitzungszimmer des Gemeindehauses während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen sind schriftlich und begründet an den Gemeinderat Roggwil zu richten.
Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand
Der Regierungsrat hat die gesetzliche Leinenpflicht per 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt. Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können mit Fr. 100.00 gebüsst werden.
Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann. Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran. Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.
Flyer Hunde an der Leine führen (1.5 MB)