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Islam FAQ

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Warum trägt die Frau im Islam ein Kopftuch (Hijab)?

Das Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliegt. Kleidungsvorschriften gibt es im Islam sowohl für den Mann als auch für die Frau und sie dienen dazu, die gegenseitige Würde und Achtung zu schützen. Muslime sollten grundsätzlich Kleidung tragen, welche die Körperformen bedeckt, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch durchscheinend sein. Da die Haare der Frau ein wichtiger Bestandteil ihrer Attraktivität ausmachen, sollte sie ein Kopftuch tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31.

Die obigen Bekleidungsvorschriften gelten in Anwesenheit von Männern, mit denen die Frau theoretisch eine Ehe eingehen könnte. Innerhalb der Familie, einem Teil der Verwandtschaft und unter Frauen kann die Muslima sich auch ohne Kopftuch zeigen. Die betreffenden Personen werden in der oben genannten Koranstelle einzeln aufgezählt. Im Alter kann die Frau ihr Kopftuch ablegen (Koran 24:60). Da sie jedoch als Vorbild für Jüngere dient, ist es besser, wenn sie weiterhin die islamische Kleidungsregelung einhält.

Ist Organspende im Islam erlaubt?

Die Fragen rund um die Organspende wurde Ende der achtziger Jahre von allen internationalen Fiqh-Gremien intensiv bearbeitet und beantwortet. Wir können hier die Quintessenz dieser Entscheide wie folgt festhalten.

Einer Organspende steht islamisch gesehen nichts im Wege, wenn die Bedingungen dafür eingehalten werden:

1. Die Spende eines Organes kann durch den Spender getätigt werden, wenn diese Spende seine eigene Gesundheit nicht beeinträchtigt oder gar lebensbedrohliche Auswirkungen auf ihn hat. Der lebende Spender muss eine medizinische Absicherung und genügend Untersuchungen vollzogen haben, um die Bewahrung seiner eigenen Gesundheit gewähren zu können. Der lebende Spender muss seine Einwilligung dazu geben. Sollte der lebende Spender durch seine Organspende seine eigene Gesundheit beeinträchtigen, so darf keine Organspende getätigt werden.
2. Bei einem verstorbenen Spender dürfen alle Organe verwendet werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod schriftlich eingewilligt hat. Ansonsten dürfen seine engsten Familienangehörigen darüber entscheiden. Ohne eine schriftliche Einwilligung von Befugten dürfen generell keine Organe entnommen werden.
3. Die Organe müssen gespendet und dürfen nicht verkauft werden. Dies weil die moralischen Grundlagen des islamischen Handelsrechts Teile des menschlichen Wesens nicht als Verkaufsobjekt zulassen.

Für Ausnahme- oder Härtefälle muss immer ein einzelnes Rechtsgutachten für den spezifischen Fall eingeholt werden.

Wa LLahu ‚alam

Darf eine Frau trotz ihrer Blutungen fasten?

Wenn es sich um ihre Menstruation oder um das Wochenbett handelt, so ist es ihr untersagt zu fasten. Sie muss die verpassten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Falls es sich nicht um die beiden erwähnten Blutungen handelt, so ist sie verpflichtet zu fasten.

Aisha (rAa) sagte: „Wir hatten unsere Menstruation in der Zeit der Gesandten (sas), so wurde uns befohlen das Fasten nachzuholen, nicht aber das Gebet.“ (Bukhari und Muslim)

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